Das Land Nordrhein-Westfalen fördert unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlässen.
Details
Zuständige Stelle
Zuständig für sämtliche Aufgaben im Bereich der Wohnbauförderung ist die Kreisverwaltung Düren. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Ansprechpartner/innen des Kreises Düren.