Öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften finanzieren sich vor allem durch die Rundfunkgebühr, die als hoheitliche Abgabe von inländischen Zuschauern gezahlt wird.
Details
Zuständige Stelle
Zuständig für Rundfunkgebühren ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Ansprechpartner des Beitragsservices.