Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommenssteuer. Zuständig für die Gemeinde Aldenhoven ist das Finanzamt Jülich.
Details
Zuständige Stelle
Das Finanzamt Jülich ist für Lohnsteuererklärungen zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Ansprechpartner/innen der Finanzverwaltung Jülich.