Der Jugendherbergsausweis ist als Mitgliedskarte in den Jugendherbergen vorzulegen.
Details
Zuständige Stelle
Das Deutsche Jugendherbergswerk ist zuständig für Angelegenheiten im Bereich der Jugendherbergsausweise. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Ansprechpartner/innen des Jugendherbergswerkes.