Das Betreuungsgeld stellt eine neue Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern dar, die ihre vielfältigen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in der Familie oder im privaten Umfeld erfüllen.
Details
Zuständige Stelle
Zuständig für sämtliche Aufgaben im Bereich Altlasten ist die Kreisverwaltung Düren. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Ansprechpartner/innen des Kreises Düren.