Beschreibung
Ausbildungsförderung wird gewährt, wenn dem/der Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Damit wird dem/der Einzelnen - selbst wenn die wirtschaftliche Situation seiner/ihrer Familie dies nicht gestattet - die Ausbildung ermöglicht, für die er/sie sich seinen/ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechend entschieden hat. Die Höhe der Förderung hängt vom Einkommen und Vermögen des/der Bedürftigen und - da die Förderung grundsätzlich familiengebunden erfolgt - vom Einkommen und Vermögen der Eltern bzw. des/der Ehegatten/in oder des/der Lebenspartners/in ab.