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Gemeinde Aldenhoven

Offene Ganztagsschule (OGS-Anmeldung)

Die Offene Ganztagsschule der Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an den Unterrichtstagen und bei Bedarf in den Ferien außerunterrichtliche Angebote an.

Beschreibung

Allgemeine Informationen: 
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind im Grundschulalter auch nachmittags eine verlässliche Betreuung und Förderung erhält, ist die Offene Ganztagsschule (OGS) genau das Richtige für Sie und Ihr Kind. Die OGS-Betreuung verbindet den Unterricht am Vormittag mit der Betreuung am Nachmittag und bietet Angebote der Schul-, Sozial- und Freizeitpädagogik an.

Die offene Ganztagsschule im Primarbereich der Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven (GGS) steht für eine besondere Lernkultur, die die Schüler/innen in ihren Fähigkeiten und Begabungen unterstützt, fördert und fordert. Möglich wird dies durch ein breitgefächertes Angebot an AGs sowie an umfassenden Angeboten zur individuellen Förderung der Kinder.

Die Teilnahme ist freiwillig, bei Abschluss eines Betreuungsvertrages jedoch für ein Schuljahr verbindlich. Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich ist nicht mit der gebundenen Ganztagsschule in der Sekundarstufe I zu verwechseln, in der auch nachmittags Unterricht stattfindet.


Wie wird mein Kind in der OGS betreut?
Die Betreuung der Kinder findet in mehreren Gruppen statt. Jede Gruppe verfügt über einen eigenen Gruppenraum, der kindgerecht gestaltet ist und den Kindern die Möglichkeit bietet, den Nachmittag zu gestalten. Als Erzieher/innen, Kinderpfleger/innen oder Sozialarbeiter/innen sind die Gruppenleiter/innen der OGS-Gruppen ausgebildete Fachkräfte. Jede/r Gruppenleiter/in hat dabei unterschiedliche Tätigkeitsschwerpunkte, die in die Arbeit mit einfließen. In den Gruppen kommen darüber hinaus weitere Ergänzungskräfte zum Einsatz, die sich ebenfalls liebevoll, engagiert und verantwortungsvoll um die Kinder kümmern. Die Betreuung erfolgt regelmäßig an allen Unterrichtstagen von 11:45 Uhr bis 16:00 Uhr.

Neben einem warmen und ausgewogenen Mittagessen, pädagogischer Betreuung und einer allgemeinen Lernzeit im Rahmen der Hausaufgabenphase wird den Kindern die Möglichkeit geboten, an AGs und Projekten teilzunehmen. Hierbei besteht ein breit gefächertes Angebot, welches halbjährlich verändert wird. Umfasst werden Sport- sowie kreative Angebote, im Rahmen derer die Kinder individuell gefördert werden.

Kann mein Kind auch in den Ferien in der OGS betreut werden?
Bei Bedarf werden auch in den Ferien auch außerunterrichtliche Angebote im Rahmen der OGS-Betreuung angeboten. Die Ferienregelung teilt die Schule den Eltern zu Beginn eines jeden Schuljahres mit.

Wie und wann kann mein Kind für die OGS angemeldet werden?
Sie können Ihr Kind online zur OGS-Betreuung an der Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven anmelden. Verwenden Sie hierzu den unter „Online-Services“ aufgeführten Link.

Anmeldungen zur OGS werden grundsätzlich im Voraus eines jeden Schuljahres entgegengenommen. Unterjährige Anmeldungen sind in begründeten Ausnahmefällen (wie bspw. bei Zuzug oder unvorhersehbaren Förder- und Betreuungsbedarfen) jeweils zum 01. eines Monats möglich. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin auf.

Besteht ein Anspruch auf OGS-Betreuung für mein Kind?
Die außerunterrichtlichen Angebote werden nur für Schüler/innen der GGS angeboten. Ein Anspruch auf die Aufnahme eines Kindes in die OGS-Betreuung besteht derzeit nicht. Es können nur so viele Kinder aufgenommen werden, wie die OGS an Betreuungsplätzen anbietet.

Wer entscheidet über die Vergabe der OGS-Plätze?
Die verfügbaren OGS-Plätze sind häufig begrenzt, weshalb die Schulleitung der GGS gemeinsam mit dem Schulamt der Gemeinde Aldenhoven als OGS-Träger über die Platzvergabe entscheidet. Hierbei werden Kriterien wie die Berufstätigkeit der Eltern oder die Teilnahme von Geschwisterkindern an der OGS berücksichtigt. Das Vorliegen der Aufnahmekriterien zur OGS-Betreuung werden im Rahmen der Online-Anmeldung des Kindes abgefragt.

Nach Vergabe der OGS-Plätze erhalten die Erziehungsberechtigten eine positive oder negative Rückmeldung über die Aufnahme in die OGS. Bei Aufnahme Ihres Kindes wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Erziehungsberechtigten und der Gemeinde Aldenhoven geschlossen. Die Anmeldung Ihres Kindes zur OGS bindet für die Dauer eines Schuljahres.

Entstehen Kosten bei der Betreuung meines Kindes in der OGS?
Für den Besuch der OGS erhebt die Gemeinde Aldenhoven als OGS-Träger einen Elternbeitrag. Die Höhe des Elternbeitrags berechnet sich nach der OGS-Beitragssatzung der Gemeinde Aldenhoven. Außerdem entstehen Kosten für das gemeinsame, warme Mittagessen in der OGS.

Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind die erziehungsberechtigten Personen, mit denen das Kind zusammenlebt. Lebt das Kind nur mit einem erziehungsberechtigten Elternteil zusammen, so tritt dieses an die Stelle der beiden erziehungsberechtigten Elternteile. Lebt die beitragspflichtige Person in einem Haushalt mit einem/r Ehegatten/in oder Partner/in in eingetragener Lebenspartnerschaft, gehört auch dessen/deren Einkommen zum beitragsrelevanten Einkommen, auch wenn diese/dieser nicht zugleich Elternteil des Kindes ist.  

Die Beitragspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Beitragspflichtigen bemisst, zu Elternbeiträgen herangezogen.

Wie hoch sind die zu leistenden Elternbeiträge?
Der Elternbeitrag zur OGS ist vom Bruttojahreseinkommen der Erziehungsberechtigten abhängig. Für Geschwisterkinder wird der Elternbeitrag ermäßigt oder entfällt ab dem zweiten Geschwisterkind ganz.

Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der OGS werden die folgenden monatlichen Beiträge gestaffelt nach Bruttojahreseinkommen erhoben:

Bruttojahreseinkommen

Monatsbeitrag

1. Geschwisterkind

bis 12.271 €

0 €

0 €

bis 18.398 €

10 €

5 €

bis 24.542 €

20 €

5 €

bis 36.813 €

40 €

10 €

bis 49.084 €

60 €

30 €

bis 61.355 €

80 €

40 €

bis 73.626 €

100 €

60 €

bis 85.897 €

120 €

60 €

über 85.897 €

150 €

60 €

Das Schulamt der Gemeinde Aldenhoven setzt die konkret zu zahlende Höhe der Elternbeiträge durch Bescheid fest.

Bitte beachten Sie, dass für das täglich gemeinsame und warme Mittagessen zusätzliche Kosten anfallen. Diese werden vom Kooperationspartner der OGS, dem Sozialdienst katholischer Frauen e. V. (SkF), in Zahlung gestellt. 

Wann sind die Elternbeiträge fällig?
Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Teilbeträgen erhoben wird. Der Beitragszeitraum ist das Schuljahr, welches am 01. August eines Jahres bzw. ab dem 01. des Monats, ab dem die Betreuung im Rahmen der OGS vereinbart wird, beginnt und am 31. Juli des darauffolgenden Jahres endet.

Der Elternbeitrag ist nach Bekanntgabe des Elternbeitragsbescheides jeweils im Voraus zum 01. eines Monats fällig. Um reibungslose, monatliche Zahlungen zu gewährleisten, besteht für Sie die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat über die zu zahlenden Beiträge zu erteilen. Den Vordruck des SEPA-Lastschriftmandats finden Sie unter „Links und Downloads“.

Wie kann ich mein Kind von der OGS-Betreuung abmelden?
Grundsätzlich ist die Teilnahme Ihres Kindes an der OGS für ein Schuljahr verpflichtend.

Eine vorzeitige, unterjährige Abmeldung eines Kindes durch die Erziehungsberechtigten ist mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 01. eines Monats möglich bei:

  • Um- oder Wegzug
  • Änderung hinsichtlich der Personensorge für das Kind
  • Wechsel der Schule

Außerdem ist ein Ausschluss des Kindes von der Teilnahme an der OGS vom Schulträger möglich, wenn

  • die Erziehungsberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen,
  • das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt,
  • das Kind das Angebot nicht regelmäßig wahrnimmt,
  • die erforderliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten von diesen nicht mehr ermöglicht wird oder
  • die Angaben, die zur Aufnahme des Kindes in die OGS geführt haben, unrichtig waren/sind.

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Bildnachweise

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