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Gemeinde Aldenhoven

Einschulungen, Schulanfänger

Jeweils im Herbst nehmen die Grundschulen der Gemeinde Aldenhoven Anmeldungen der Schulanfänger für das im nächsten Sommer beginnende Schuljahr entgegen.

Beschreibung

Die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 01.08. des gleichen Jahres. Kinder, die nach dem vorgenannten Zeitpunkt das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Die Anträge sind in den jeweils zuständigen Schulen zu stellen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

In der Gemeinde Aldenhoven hat man die Möglichkeit sein Kind an zwei Gemeinschaftsgrundschulen anzumelden. Jedes Kind hat Anspruch auf "wohnortnahe Beschulung". Der Schulträger hat für die Gemeinde die beiden Schulstandorte Aldenhoven und Siersdorf mit den entsprechenden Einzugsbereichen festgelegt.

Am Schulstandort Aldenhoven gibt es die Gemeinschaftsgrundschule Aldenhoven mit dem Einzugsbereich Aldenhoven, Engelsdorf, Niedermerz, Weiler Langweiler, Weiler Hausen und am Schulstandort Siersdorf die Gemeinschaftsgrundschule Siersdorf (Johannesschule) für den Einzugsbereich Dürboslar, Freialdenhoven, Schleiden und Siersdorf.

Schülerinnen und Schüler, die eine der genannten Gemeinschaftsgrundschulen besuchen wollen, haben nur dann einen Beförderungsanspruch, wenn sie den für ihren Ortsteil angegebenen Schulstandort wählen.

Die Anmeldung Ihres Kindes wird in der Schule Ihrer Wahl entgegen genommen. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, die rechtzeitig vorher veröffentlicht wird. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der jeweiligen Schulleitung und bringen Sie Ihr Kind mit zur Anmeldung. Außerdem ist die Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes (evtl. Familienstammbuch) erforderlich.

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