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Gemeinde Aldenhoven

Hundehaltung (große Hunde)

Das Halten sowie das Ausführen großer Hunde ist an bestimmte Pflichten und Voraussetzungen gebunden.

Beschreibung

Allgemeine Informationen:
Zu den großen Hunden im Sinne des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen zählen alle Hunde, die ausgewachsen

  • eine Widerristhöhe von mehr als 40 Zentimeter erreichen und/oder
  • ein Gewicht von mehr als 20 Kilogramm wiegen werden.

Das Halten großer Hunde ist an bestimmte Pflichten des/der Halter/in gebunden.


Anzeigepflicht großer Hunde:

Für Halter/innen eines großen Hundes besteht entsprechend der Bestimmungen des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen eine Anzeigepflicht beim zuständigen Ordnungsamt. Diese ergibt sich bereits für Welpen großer Hunde und besteht neben der Pflicht zur Anmeldung des Hundes beim Steueramt.

Weitere Informationen zur Anzeigepflicht großer Hunde finden Sie hier:
 Hundehaltung (anzeigepflichtige Hunde)


Hundesteueranmeldung:

Jeder Hund und so auch jeder große Hund ist beim Steueramt der Gemeinde anzumelden.

Weitere Informationen zur Hundesteueranmeldung finden Sie hier:
 Hundesteuer (Anmeldung)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay