Bei berechtigtem Interesse können Sie für Ihr Fahrzeug eine Genehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung für Ausnahmen von bestimmten Verkehrsverboten erhalten.
Details
Zuständige Stelle
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung ist das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung Düren. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Ansprechpartner/innen des Straßenverkehrsamtes.