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Gemeinde Aldenhoven

Bestattungen (Umschreibung des Nutzungsrechts)

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Wahlgrabstätte erworben haben, können Sie dieses Nutzungsrecht an eine andere Person übertragen. Sie können auch bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhalten soll.

Beschreibung

Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten auf gemeindlichen Friedhöfen vergibt ausschließlich die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Aldenhoven. Rechte an Gräbern können dabei sowohl zu Lebzeiten als auch im Sterbefall an andere Personen übertragen werden.

Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der/die Erwerber/in für den Fall seines Ablebens seine/n Nachfolger/in im Nutzungsrecht bestimmen. Wird bis zum Ableben des/der Nutzungsberechtigten keine Regelung über das Nutzungsrecht an der Grabstätte getroffen, geht das Nutzungsrecht in folgender Reihenfolge auf die Angehörigen des/der verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über:

  1. auf den überlebenden Ehegatten,
  2. auf den überlebenden Lebenspartner bei eingetragener Lebenspartnerschaft,
  3. auf volljährige Kinder und Stiefkinder,
  4. auf volljährige Enkel in der Reihenfolge der Berechtigungen ihrer Väter oder Mütter,
  5. auf die Eltern,
  6. aus die volljährigen Geschwister und Stiefgeschwister,
  7. auf die nicht unter 1.) bis 6.) fallenden Erben,
  8. auf den/die Partner/in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

Bitte beachten Sie, dass das Nutzungsrecht erlischt, sofern keine der vorgenannten Personen innerhalb eines Jahres nach Ableben des/der bisherigen Nutzungsberechtigten die Zustimmung zur Übertragung des Nutzungsrechts erklärt. Die Angehörigen müssen sich grundsätzlich auf eine Person einigen, welche über das künftige Nutzungsrecht verfügen soll.

Grundsätzlich erfolgt die Übertragung des Nutzungsrechts nur auf die oben aufgeführten Personen. Mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung kann das Nutzungsrecht auch an andere als die aufgeführten Personen übertragen werden.

Nach Übertragung des Nutzungsrechts erhält der/die neue Nutzungsberechtigte eine Verleihungsurkunde von der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Aldenhoven. 

Online-Services

Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay