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Gemeinde Aldenhoven

Bestattungen (Bestattung einer ortsfremden Person)

Die Bestattung von ortsfremden Personen auf den Friedhöfen der Gemeinde Aldenhoven bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Beschreibung

Die Friedhöfe der Gemeinde dienen grundsätzlich der Bestattung der Toten und der Beisetzung von deren Aschen, die bzw. deren Eltern bei ihrem Ableben Einwohner/innen der Gemeinde Aldenhoven waren oder ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Darüber hinaus dienen die Friedhöfe der Bestattung der aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte, falls die Eltern Einwohner/innen der Gemeinde Aldenhoven sind.

Die Bestattung ortsfremder Personen bedarf der Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwaltung, die im Rahmen der Belegungskapazitäten erteilt werden kann. Hierzu ist ein Bestattungsauftrag an die Gemeinde Aldenhoven zu stellen. 

Weitere Informationen sowie den Bestattungsauftrag finden Sie hier: 
 Bestattungen (Bestattungsauftrag)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay