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Gemeinde Aldenhoven

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss liefert das Ergebnis der Haushaltswirtschaft für das abgelaufene Haushaltsjahr.

Beschreibung

Die Kommune hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) enthaltenen Maßgaben aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht dabei aus:

  1. der Ergebnisrechnung, 
  2. der Finanzrechnung, 
  3. den Teilrechnungen, 
  4. der Bilanz und 
  5. dem Anhang. 

Außerdem ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen. Der Lagebericht vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Aldenhoven. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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