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Gemeinde Aldenhoven

Wohnsitz - Abmeldung

Eine Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes ist nur erforderlich für Personen, die ins Ausland verziehen, die eine Nebenwohnung aufgeben oder für die kein fester Wohnsitz mehr besteht. Für alle übrigen Fälle reicht die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes.

Beschreibung

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Wenn Sie nicht selbst vorsprechen, achten Sie bitte darauf, dass die Unterschriften in Ihrem Ausweis, auf dem Abmeldeformular und gegebenenfalls auf der Vollmacht identisch sind. Nur so können wir prüfen, ob es sich um Ihre Unterschrift handelt.

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