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Gemeinde Aldenhoven

Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.

Beschreibung

Soll ein Gebäude in Sondereigentum (Wohnungs- oder Teileigentum) aufgeteilt werden, benötigen Sie zur Vorlage beim Grundbuchamt des Amtsgerichts zur Eintragung von Rechten am Sondereigentum unter anderem eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in einem Gebäude in sich abgeschlossen sind, das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang besitzen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird als Begründung von Wohnungs- und Teileigentum im Grundbuch erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Baugenehmigung nicht ersetzt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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