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Gemeinde Aldenhoven

Wasserbevorratungsbehälter (Steuerrechtliche Anmeldung)

Die Nutzung eines Wasserbevorratungsbehälters ist vor dessen Inbetriebnahme beim Steueramt der Gemeinde Aldenhoven anzuzeigen.

Beschreibung

Wasserbevorratungsbehälter (Zisternen) eignen sich insbesondere für die Speicherung von Regenwasser für die Gartenbewässerung oder die Nutzung für Anwendungen im Haus. So kann beispielsweise die Toilettenspülung oder die Waschmaschine mit gespeichertem Regenwasser betrieben werden.

Wasserbevorratungsbehälter ab einem Fassungsvermögen von einem Kubikmeter sind vor Inbetriebnahme der Gemeinde Aldenhoven anzuzeigen. Beabsichtigen Sie die Nutzung des auf Ihrem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers als Brauchwasser, so ist dies ebenfalls der Gemeinde anzuzeigen. In diesem Fall unterliegt die Menge des genutzten Niederschlagswassers auch der Gebühr für Schmutzwasser.

Flächen, die an eine Regenwasserzisterne mit Notüberlauf an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, werden nur teilweise zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr herangezogen. Somit können Grundstückseigentümer/innen einen Teil der Gebühren sparen. Flächen, die an eine Zisterne ohne Notüberlauf an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, sind von der Niederschlagswassergebühr befreit.

Online-Services

Anmeldung eines Wasserbevorratungsbehälters gem. § 4 Abs. 4 der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Aldenhoven

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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