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Gemeinde Aldenhoven

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Antrag)

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Gemeinde Aldenhoven bestehen. Die Bescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für öffentliche Ausschreibungen benötigt.

Beschreibung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber/innen im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit der steuerpflichtigen Person abstellen. Das Steueramt der Gemeinde Aldenhoven bescheinigt auf Antrag sowohl Privatpersonen als auch Firmen, dass gegen den/die Antragsteller/in keine rückständigen kommunalen Abgabenforderungen bestehen.

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Erklärung, dass Sie keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde Aldenhoven haben. So dürfen beispielsweise keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen.

Die Bescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie etwa zur 

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
  • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
  • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit oder Bauträgerschaft,
  • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
  • Erteilung öffentlicher Aufträge.

Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten der antragstellenden Person kann nicht erfolgen.

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Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung

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