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Gemeinde Aldenhoven

SEPA-Lastschrift-Mandat

Die SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung berechtigt die Gemeinde Aldenhoven Forderungen von Ihrem Bankkonto einzuziehen.

Beschreibung

Sie können der Gemeinde Aldenhoven eine Lastschrifteinzugsermächtigung für Forderungen, wie beispielsweise Grundbesitzabgaben, Steuern oder Beiträge, erteilen. Das hat den Vorteil, dass die Gemeindekasse Aldenhoven die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für die Zahlungspflichtigen überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig vom benannten Konto einzieht.

Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet außerdem einige Erleichterungen und Vorteile für Sie. Die fälligen Forderungen werden termingerecht eingezogen, Sie brauchen die Zahlungsfristen deshalb nicht zu überwachen und können zusätzliche Kosten, die bei einer Mahnung entstehen (Mahngebühren und Säumniszuschläge), vermeiden. Außerdem finden alle Veränderungen – so beispielsweise Minderungen oder Erhöhungen von Zahlungsverpflichtungen – automatisch Berücksichtigung. Auch bei einer verspäteten Abbuchung müssen Sie keinen Säumniszuschlag zahlen. Die Fälligkeit sowie der Betrag gehen aus dem Bescheid oder der Mitteilung des jeweiligen Fachamtes hervor.

Für Sie entsteht dadurch kein Risiko. Sollte Ihnen eine Buchung unbegründet vorkommen, so können Sie der Buchung bei Ihrer Bank widersprechen. Danach wird der Betrag Ihrem Konto umgehend wieder gutgeschrieben. Sie müssen keine Gründe für den Widerspruch angeben. Die Einzugsermächtigung kann außerdem jederzeit und mit sofortiger Wirkung schriftlich widerrufen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass beim Widerspruch der Abbuchung eine Gebühr für die Rücklastschrift entsteht. Es fällt für Sie daher eine Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung der Bankrücklastschrift in Höhe von 20,00 € an. 

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