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Gemeinde Aldenhoven

Hundesteuer (Abmeldung)

Gegenstand der Hundesteuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.

Beschreibung

Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

Die Steuer wird für ein Kalenderjahr oder - wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres beginnt - für den Rest des Kalenderjahres festgesetzt.


Hundesteuerabmeldung: 
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhandengekommen oder eingegangen ist oder nachdem der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist, schriftlich bei der Gemeinde abzumelden.

Die aktuellen Hundesteuersätze finden Sie hier:
 Steuern und Gebühren

Weitere Informationen zur Hundesteuer können der Hundesteuersatzung entnommen werden. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay