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Gemeinde Aldenhoven

Abfallbeseitigungsgebühren

Bei den Abfallbeseitigungsgebühren handelt es sich um Nutzungsgebühren, welche die Gemeinde für die tatsächliche Inanspruchnahme der Abfallentsorgung erhebt.

Beschreibung

Die Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren dient als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung der Gemeinde sowie für sonstige abfallwirtschaftliche Maßnahmen. 

Wer ist gebührenpflichtig?
Gebührenpflichtige sind die Eigentümer/innen der an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke. Den Grundstückseigentümer/innen gleichgestellt sind Erbbauberechtigte, Nießbraucher/innen, Wohnungseigentümer/innen und sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte. 

Wie hoch sind die Gebührensätze?
Für die Abfuhr von Abfall durch die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG erhebt die Gemeinde Aldenhoven Abfallbeseitigungsgebühren. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Anzahl und dem Fassungsvermögen der bereitgestellten Abfallgefäße. Außerdem wird beim Tausch von Restmüll-, Biomüll- oder Altpapiergefäßen eine Verwaltungsgebühr erhoben. Sollte Ihre Abfalltonne defekt sein und aufgrund dessen getauscht werden müssen, so wird keine Tauschgebühr erhoben. 

Die aktuellen Gebührensätze lassen sich der Abfallgebührensatzung der Gemeinde Aldenhoven entnehmen. Eine Übersicht der anfallenden Abfallgebühren finden Sie außerdem unter: 
 Steuern und Gebühren

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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