Inhalt anspringen

Gemeinde Aldenhoven

Eheschließung (Anmeldung)

Sie wollen heiraten? Dann müssen Sie Ihre Eheschließung vorher beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden.

Beschreibung

Bevor Sie heiraten können, bedarf es der Anmeldung der Eheschließung. Die Eheschließenden müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bereich einer bzw. eine der Eheschließenden seinen bzw. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Wohnt keiner von Ihnen innerhalb der Gemeinde Aldenhoven, sind wir für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber dennoch in Aldenhoven möglich. Melden Sie dann Ihre Eheschließung bitte beim Standesamt Ihres Wohnortes an.

Der Bereich, in dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Bereich des Standesamtes sein, in dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Liegt nach Prüfung durch den Standesbeamten kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.

Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay