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Gemeinde Aldenhoven

Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird benötigt, wenn man als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit eine Ehe im Ausland schließen möchte.

Beschreibung

Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten? Dann müssen Sie sich zunächst beim ausländischen Konsulat informieren, welche Unterlagen dafür notwendig sind.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Diese Urkunde bestätigt dem ausländischen Standesamt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse gegen Ihre Eheschließung vorliegen.


Wer stellt das Ehefähigkeitszeugnis aus?

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat der Eheschließende im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts maßgebend; hat er sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.


Wie lange ist das Ehefähigkeitszeugnis gültig?

Vom Tag der Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig. Das Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie gemeinsam mit allen weiteren Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung vorlegen. Dieses muss bei diesem Termin, aber auch am Tag der Hochzeit noch gültig sein.


Was muss nach der Eheschließung im Ausland erfolgen?

Es gibt für die Eheschließung im Ausland kein förmliches Anerkennungsverfahren. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland geschlossene Ehe beim Meldeamt Ihres Wohnsitzes anzuzeigen. Des Weiteren können Sie bei Ihrem Wohnortstandesamt ein Eheregister beantragen. Damit kann die Eheschließung durch eine deutsche Urkunde nachgewiesen werden, welche auch Aufschluss über die Namensführung in der Ehe gibt.

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