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Gemeinde Aldenhoven

Biotonne (Befreiung)

Sie kompostieren selbst, verbringen Ihren Bioabfall in der eigenen Landschaft oder nehmen an einer Biomüllgemeinschaft teil? Dann können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biomülltonne befreien lassen.

Beschreibung

Grundsätzlich besteht bezüglich der Abfallentsorgung von Bioabfällen ein Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Abfallentsorgungseinrichtung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von diesem Anschluss- und Benutzungszwang auf Antrag befreien lassen.

Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an das Bioabfallgefäß ist möglich, wenn

  • eine vollständige Eigenkompostierung oder
  • eine vollständige Verbringung des Bioabfalls in der eigenen Landschaft oder
  • die Teilnahme an einer Bioabfallgemeinschaft

nachgewiesen wird.

Auf Antrag stellt die Gemeinde Aldenhoven fest, ob und inwieweit eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Ihr Grundstück bzw. Ihre Wohnung besteht. Sie sind dazu verpflichtet, einen geeigneten Nachweis hierüber zu erbringen.

Erfolgt eine vollständige Eigenkompostierung oder Verbringung des Bioabfalls in der eigenen Landschaft, so hat der/die Anschlusspflichtige im Rahmen einer Verpflichtungserklärung zu erklären, dass er/sie fachlich und technisch dazu in der Lage ist, alle auf dem genannten Grundstück anfallenden, kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes so zu behandeln, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit nicht entsteht. Insbesondere Beeinträchtigungen durch Gerüche oder Ungeziefer sind abzuwenden. Für die Ausbringung des Komposts ist außerdem nachzuweisen, dass eine geeignete gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche zur Verfügung steht, damit eine eigene ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle überhaupt stattfinden kann.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ergeht über die Befreiung von der Biotonne ein Befreiungsbescheid. Die Befreiung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden. Bei positiver Bescheidung wird das aufgestellte Abfallgefäß von der Firma Schönmackers GmbH & Co. KG im Auftrag der Gemeinde Aldenhoven abgeholt und eingezogen. Die Gebührenpflicht endet mit dem auf die Genehmigung folgenden Monat. Bitte beachten Sie, dass bis zur Bewilligung des Antrags der Anschluss- und Benutzungszwang bestehen bleibt.

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Antrag auf Befreiung von der Biotonne

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