25.03.2021: Rathaus bleibt für Besucher geschlossen
Die Gemeindeverwaltung orientiert sich damit an den aktuell geltenden landesweiten Regelungen zum Lockdown. Diese Maßnahme dient dazu, alle nicht zwingend erforderlichen Kontakte zu vermeiden und so das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu reduzieren. Ziel ist es, dass die gesamte Gemeindeverwaltung arbeitsfähig bleibt, um alle unverzichtbaren Leistungen weiterhin vollumfänglich erbringen zu können.
Selbstverständlich ist die Gemeindeverwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten weiterhin telefonisch und per E-Mail für unsere Bürgerinnen und Bürger erreichbar.
In dringenden Fällen, also dort wo ein persönlicher Kontakt nicht verschoben werden kann und stattfinden muss, ist eine Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie im Bedarfsfall hierzu die gemeindliche Telefonzentrale unter 02464 / 5860 oder wenn möglich direkt den/die zuständige/n Mitarbeiter/in.
Beispiele für dringende Angelegenheiten sind
- die Beurkundung von Sterbefällen,
- die Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes oder
- die Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten wie z.B. Personalausweis und Reisepass.
Bereits vereinbarte Termine in der Zeit bis zum 18.04.2021 können bestehen bleiben, wenn sie dringend sind. Prüfen Sie bitte, ob die Wahrnehmung eines Termins in dieser Zeit unbedingt notwendig ist oder ob dieser möglicherweise verschoben werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der unsicheren Gesamtsituation eine Terminvereinbarung für die Zeit ab dem 19.04.2021 derzeit nur unter Vorbehalt erfolgen kann.
Weiterhin besteht für Besucher/innen des Rathauses die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Sinne der CoronaSchVO. Das sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95). Besucher/innen, die nur eine Alltagsmaske, wie z.B. eine textile Mund-Nasen-Bedeckung einschließlich Schals, Tücher usw. tragen, dürfen das Rathaus nicht mehr betreten.
Vorstehende Regelungen gelten mindestens bis zum 18.04.2021. Vor Ablauf dieser Frist werden wir auf Grundlage weiterführender Entscheidungen der Bundes-/Landesregierung und des Kreises Düren auf Basis einer dann aktuellen Corona-Lage das weitere Vorgehen festlegen.