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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 02.01.2024

Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Melderegisterauskunft, Melderegisterauskunft in besonderen Fällen

Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Melderegisterauskunft, Melderegisterauskunft in besonderen Fällen 

Sie haben ein WIDERSPRUCHSRECHT: 

  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Soweit Ihre Daten nicht zum Zwecke des Steuererhebungsrechts der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden, besteht die Möglichkeit des Widerspruchs nur dann, wenn Sie nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Ihres Familienangehörigen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).
  • gegen die Übermittlung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG).
  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Ehe- und Altersjubiläen gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG).
  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften (Hinweis: Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,  können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 S. 1 BMG in Verbindung mit § 58c Abs. 1 S. 1 Soldatengesetz widersprechen). 
  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG).

Von Ihren Widerspruchsrechten können Sie Gebrauch machen. Dies kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerbüro der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13, Zimmer 1, vorgenommen werden. 

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 02. Januar 2024

Gemeinde Aldenhoven

Der Bürgermeister
gez.
Ralf Claßen

Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro

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