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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 19.04.2023

Aufstellung des Bebauungsplans 86 A – Lafos – der Gemeinde Aldenhoven - Offenlage -

hier:     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat den Bebauungsplan 86 A – Lafos –, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

Am nordöstlichen Siedlungsrand des Zentralortes Aldenhoven unmittelbar südlich der Jülicher Straße und westlich der Industriestraße wurde Ende 2020 die Nutzung des Autohauses aufgegeben. Seither befinden sich an diesem integrierten Standort leerstehende Gebäude wie Verkaufsräume, Büro- und Geschäftsräume und Werkstatt. 

Der Eigentümer der Fläche beabsichtigt als Nachfolgenutzung für das beschriebene Plangebiet eine Wohnbebauung mit Gewerbeeinheiten zu entwickeln. Mit der Planung wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Arrondierung des zentralen Aldenhovener Innenbereichs zu schaffen, insbesondere zur Deckung des hohen Bedarfs an Wohnraum und Büros. 

Das Plangebiet bietet aufgrund der Nähe zum Aldenhovener Ortskern mit dem hier bestehenden Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot und in Nachbarschaft des ca. 58 ha großen Gewerbe- und Industriegebiets, welches im Regionalplan ebenfalls als GIB dargestellt ist (vgl. Kap. 3.1), optimale Standortvoraussetzungen zum Wohnen und Arbeiten. 

Hierdurch (Wohnen und Arbeiten an einem Ort) aber auch durch die gute Anbindung an ÖPNV und der Nähe zum Siedlungsbereich Aldenhoven bietet das Konzept besonders gute Bedingungen zur Entwicklung eines durch Wohnen und Arbeiten geprägten Standorts nach dem Planungsgrundsatz „Stadt der kurzen Wege“. Aufgrund der integrierten Lage am Rand des Innenbereichs des Zentralortes und der Wiedernutzbarmachung einer brachliegenden Fläche entspricht die Planung zudem dem Grundsatz einer ressourcenschonenden Nachverdichtung in einem gewachsenen Bereich. Insbesondere ist es daher auch Ziel, an diesem Standort ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet mit Arbeitsflächen für die Zielgruppe junge Familien, aber auch für Senioren zu entwickeln.  

Die Gemeinde Aldenhoven verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 86 A – Lafos –folgende Zielvorstellungen:  

  • Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung neuen Wohnraumes zur Deckung des allgemeinen Wohnbedarfs unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, der örtlichen Wohnbedürfnisse und unter Beachtung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB,
  • Gewährleistung einer verträglichen Mischnutzung durch Entwicklung zusätzlicher Arbeits- / Gewerbeeinheiten.  

Abgrenzung des Planbereichs

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 86 A – Lafos – besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die Fläche gehört – wie auch die westlich angrenzenden Wohnbauflächen bisher planungsrechtlich zum Innenbereich und wurde gem. § 34 BauGB beurteilt. Östlich benachbart befindet sich der seit 1993 rechtskräftige Bebauungsplan 6 A, der in seiner 2. Änderung unmittelbar östlich der Haupterschließungsstraße des Gewerbe- und Industriegebietes – „Industriestraße“ sowie in Verlängerung der Haupterschließung nach Süden überbaubare Flächen mit Ausschluss von Anlagen und Betriebe der Abstandsklassen I bis VII sowie einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 festgesetzt. Nördlich der Industriestraße sind 3 Vollgeschosse bei einer maximalen Firsthöhe von 12,00 m, südlich sind lediglich 2 Vollgeschosse mit einer maximalen Firsthöhe von 8,00 m zulässig. Der südliche Bereich ist bereits bebaut. 

Im Umfeld bestehen unterschiedliche Nutzungen. Nördlich und westlich grenzen Straßenverkehrsfläche der Zehnthofstraße an. Östlich des Plangebiets verläuft ein asphaltierter Wirtschaftsweg und im Anschluss daran folgt die freie Feldflur, die sich ebenso östlich des Plangebietes fortführt. Diese wird von einigen Wirtschaftswegen durchzogen. Südlich befinden sich weitere Gartenbereich und eine Hochfreileitung, im Anschluss daran grenzt ebenfalls die freie Feldflur.

Der Geltungsbereich ist im folgenden Bild dunkelrot gekennzeichnet:

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden öffentlich dargelegt und es wird der Öffentlichkeit allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 

Folgende Unterlagen liegen zum Entwurf des Bebauungsplans öffentlich aus:  

  • Bebauungsplan (Planzeichnung)
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzrechtliche Betrachtung/Prüfung
  • Orientierende Untersuchung von Altstandorten im Kreis Düren
  • Gutachten über Boden- und Bodenluftuntersuchungen
  • Gutachten über geotechnische Untersuchungen
  • Schallimmissionstechnische Untersuchung 

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans 86 A – Lafos – liegen mit sämtlichen Anlagen in der Zeit vom 

01. Mai 2023 bis 02. Juni 2023 

bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind:

Mo.-Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr

 

Besonderer Hinweis: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-241 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter   https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, vorzugsweise per E-Mail an bauleitplanungaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 19.04.2023

gez.

(Ralf  Claßen)
 Bürgermeister

Bauordnung/Bauleitplanung

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Bildnachweise

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