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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 05.06.2023

Auslegung der Vorschlagsliste zur Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028

Gemäß § 36 (3) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) liegt die Vorschlagsliste der Gemeinde Aldenhoven zur Durchführung der Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 in der Zeit vom 12. bis zum 18. Juni 2023 - während den Dienstzeiten- im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str. 11 – 13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 21, zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.  

Aldenhoven, 05.06.2023

Der Bürgermeister
gez.
Ralf Claßen

Ordnungsamt

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