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Gemeinde Aldenhoven

Offenlage Lärmaktionsplan

Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Aldenhoven - Offenlage -

Die Gemeinde Aldenhoven weist darauf hin, dass der Bauverwaltungsausschuss am 30.11.2023 beschlossen hat, dass von der Verwaltung die für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Aldenhoven erforderlichen Verfahrensschritte samt der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG auf dem Weg gebracht wird. 

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkaten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. 

Für die Gemeinde Aldenhoven besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. 

Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Dazu liegen die Lärmkarten in der Zeit vom  

18. Dezember 2023 bis zum 21. Januar 2024 

bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 33, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind: 

Mo.-Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr 

Besonderer Hinweis: Die Einsichtnahme ist nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-149 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter  https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 33, vorzugsweise über den Link  https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung (Öffnet in einem neuen Tab) oder per E-Mail an r.linscheidtaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 05.12.2023

gez.

(Ralf  Claßen)
Bürgermeister

Ansprechpartner:

Abteilung II-1 Friedhof, Abfall, Umwelt

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