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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 09.02.2023

Bekanntmachung des Wahlleiters der Gemeinde Aldenhoven über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes

Das Gemeinderatsmitglied Niclas Pracht, bisher wohnhaft in 52457 Aldenhoven, Am Stippchen 10, hat mit Ablauf des 23. Januar 2023 durch Wegzug hat sein Mandat verloren.

Aufgrund des § 45 Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, 509, 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412), wird hiermit festgestellt, dass Herr Franz-Peter van Eisern, wohnhaft Am Schwanenkamp 44, 52457 Aldenhoven, mit Wirkung vom 03. Februar 2023 als Ersatzbewerber für Herrn Niclas Pracht in den Rat der Gemeinde Aldenhoven einrückt.

Gegen die Entscheidung können

  • jede(r) Wahlberechtigte des Wahlgebietes,
  • die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien oder Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
  • die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie feststellen, dass einer der Anfechtungsgründe gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a) – c) des Kommunalwahlgesetzes vorliegt.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter (Gemeinde Aldenhoven, Der Bürgermeister, Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven) schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Aldenhoven, den 9. Februar 2023

Der Bürgermeister

gez.
Ralf Claßen
als Wahlleiter

Ansprechpartner:

Abteilung I-2 Innere Verwaltung, Bürgerbüro

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