Inhalt anspringen

Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 29.03.2023

Aufhebung Bebauungsplan 7 S – Kirchstraße – der Gemeinde Aldenhoven - Offenlage -

hier:    Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat die Aufhebung des Bebauungsplanes 7 S – Kirchstraße -, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

In der Gemeinde Aldenhoven wurde im Jahr 1967 der Bebauungsplan 7 S Kirchstraße aufgestellt. Inhalt des Bebauungsplanes war überwiegend die städtebauliche Anordnung des Straßenzuges sowie die Ausweisung von Mischbauflächen und Gemeinbedarfsflächen. Festgesetzt war unter anderem die Grundflächenzahl, die Geschossigkeit sowie die Bauweise. Das Gebiet an der Kreuzung Kirchstraße / Marktstraße / Bettendorfer Straße ist heute nahezu vollständig bebaut. Es sind Einzel-, Reihenhäuser sowie Hofstrukturen mit Gartengrundstücken vorwiegend im Plangebiet. Charakteristisch für das Erscheinungsbild ist die St. Johannes der Täufer Kirche und die angrenzende Grünanlage. Der Bebauungsplan 7 S erfüllt heute keine ordnende Funktion mehr. In vielen Fällen führen veraltete Pläne zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand und behindern eher die städtebauliche Entwicklung. In diesem Zusammenhang veranlasst die Gemeinde Aldenhoven die Aufhebung des Bebauungsplans 7 S - Kirchstraße -.

Abgrenzung des Planbereichs

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst Flurstücke der Flur 11 und 12 in der Gemarkung Siersdorf. Der gesamte Geltungsbereich umfasst somit eine Fläche von ca. 5,2 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7 S befindet sich in dem Ortskern von Siersdorf und umfasst ein Gebiet entlang der Kreuzung Kirchstraße / Marktstraße / Bettendorfer Straße. Das Plangebiet ist bereits nahezu vollständig bebaut. Umliegend schließt die weitere Ortslage Siersdorf an.

Der Geltungsbereich ist im folgenden Luftbild gelb gekennzeichnet:

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden öffentlich dargelegt und es wird der Öffentlichkeit allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende Unterlagen liegen zum Entwurf des Bebauungsplans öffentlich aus:  
•    Bebauungsplan (Planzeichnung)
•    Textliche Festsetzungen
•    Begründung

Besonderer Hinweis: 

Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-241 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter  https://www.o-sp.de/aldenhoven/beteiligung eingesehen werden.


Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, vorzugsweise per E-Mail an bauleitplanungaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 29.03.2023

gez.

(Ralf  Claßen)
Bürgermeister

Ansprechpartner:

Abteilung II-3 Bauordnung, Planung, Liegenschaften

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gemeinde Aldenhoven
  • Gemeinde Aldenhoven