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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 16.08.2023

Aufstellung der 53. Flächennutzungsplanänderung - Am Aldenhovener Gässchen - und des Bebauungsplans 88 D - Am Aldenhovener Gässchen -
der Gemeinde Aldenhoven - Offenlage -

hier:     frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 

Der Rat der Gemeinde Aldenhoven hat die Aufstellung der 53. Flächennutzungsplanänderung
- Am Aldenhovener Gässchen - und des Bebauungsplans 88 D - Am Aldenhovener Gässchen -, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Umweltbezogene Informationen 

Im zur Begründung gehörenden Umweltbericht und in der Artenschutzprüfung werden folgende Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die verschiedenen Schutzgüter genannt: 

Landschaft / Ortsbild

keine wesentlichen Auswirkungen, geringfügige Verlagerung des Ortsrandes in südwestliche Richtung 

Tiere

keine Betroffenheit planungsrelevanter Tierarten, keine Verstöße gegen die Verbote der §§ 39 und 44 BNatSchG, 

Pflanzen

Verlust von 1.085 m² Intensivwiese / -weide, 195 m² Feldweg mit Vegetationsentwicklung, 495 m² Garten mit größerem Gehölzbestand, 1.674 m² des Plangebietes können dauerhaft neu versiegelt werden, ökologisches Defizit in Höhe von - 1.946,5 Biotopwertpunkten, Kompensierung durch Ersatzmaßnahme, Umwandlung eines 650 m² Teilbereichs der Gemarkung Echtz-Konzendorf, Obstwiese 

Biologische Vielfalt

keine wesentlichen Auswirkungen 

Fläche

Ermöglichung der Inanspruchnahme einer rund 1.900 m² Fläche im Geschützten Landschaftsbestandteils, Neuversiegelung von rund 1.674 m² 

Boden

Ermöglichung der Neuversiegelung von etwa 1.674 m² Bodenfläche, 

Wasser / Grundwasser

zusätzliches Niederschlagswasser von etwa 1.674 m² neuversiegelter Bodenfläche, zentrale Regenwasserversickerungsanlage Schmutzwasserentsorgung erfolgt an das öffentliche Kanalnetz mit Anschluss an die Heerstraße, Prüfung notwendiger baulicher Vorkehrungen 

Luft und Klima

keine relevanten Auswirkungen des Klimawandels auf das Vorhaben, Wiesen dienen als potenzielle Kaltluftentstehungsgebiete, keine Auswirkungen auf lokale oder regionale Klimaprozesse, Begrenzung der GRZ auf das notwendige Maß, Festsetzung zur Anpflanzung von Obstbäumen, Ausschluss von Schotter- und Steinschüttungen 

Mensch

Weiterentwicklung des Siedlungsgebiets, keine negativen Auswirkungen auf das städtebauliche Umfeld und die bestehenden Nutzungen, keine Beeinträchtigung der Einrichtungen im Umfeld, städtebaulich verträgliche Arrondierung unter Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur, keine großen Auswirkungen auf das Straßennetz, temporäres Lärmaufkommen keine aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen, keine Emissionsbelastungen aus landwirtschaftlichen Betrieben, üblicher Rahmen der Geruchs- und Staubbelästigungen 

Kultur- und sonstige Sachgüter

Keine Betroffenheit der Bau- und Bodendenkmäler und sonstige Sachgüter 

Erneuerbare Energien

keine zwingenden Festsetzungen hinsichtlich einer bestimmten Nutzung von regenerativen Energien 

 

Ziel und Zweck der Planung 

Erklärtes Ziel der Planung ist eine gezielte, städtebaulich verträgliche Arrondierung der Ortslage durch eine sinnvolle ortsübliche Wohnnutzung mit dem Ziel, das Plangebiet in Bauart und Bauform architektonisch verträglich in das Ortsbild zu integrieren. 

In Anlehnung an die Festsetzungen des Flächennutzungsplans und der Umgebungsbebauung erfolgt die Ausweisung eines „Mischgebietes (MI)“, welches die Ortslage im Wesentlichen prägt. Mit einer Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 1,2 orientiert sich das Maß der baulichen Nutzung an den örtlichen Gegebenheiten. Die Obergrenzen der Orientierungswerte des § 17 BauNVO werden dabei eingehalten. Mit diesen Festsetzungen und der Zulässigkeit einer zweigeschossigen Bebauung in offener Bauweise und der Festsetzung der Höchstgrenzen von Trauf- und Firsthöhe wird eine städtebaulich harmonische Ergänzung des Wohnumfeldes sowie eine architektonisch verträgliche Gestaltung des Planbereiches gewährleistet. Ergänzend dazu, erstreckt sich das vorgesehene Baufenster lediglich bis zum Ende der derzeitigen, gegenüberliegenden Bebauung. Die restliche Grundstücksfläche wird für eine Regenwasserversickerung und als Grünfläche und zur Verbesserung der Vogelhabitate festgeschrieben. 

Abgrenzung des Plangebietes 

Das Plangebiet liegt am Ortsrand von Dürboslar und grenzt nordwestlich an die Heerstraße, der L 109 als Ortsdurchfahrt. Von der Heerstraße aus ist das Plangebiet über einen gemeindeeigenen Wirtschaftsweg erreichbar. Dabei ist die nordöstliche Wirtschaftswegseite von der Einmündung in die Heerstraße gemessen ca. 80 m tief bebaut. Das südwestlich des Wirtschaftsweges gelegene Grundstück ist von der Heerstraße aus erschlossen und mit einem zur Heerstraße orientierten Einfamilienhaus bebaut. Der hintere Bereich des Grundstückes wird derzeit als Wiese genutzt. Die Umgebungsbebauung ist als zweigeschossige Bebauung, die sich entlang der vorhandenen Straßen entwickelt hat, einzustufen. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes hat eine Größe von ca. 3.260,10 m² und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung von ca. 1.430, m².  Diese erstrecken sich über die Parzellen 28/2 und 42 in der Flur 9 der Gemarkung Dürboslar. 

Das private Grundstück hat eine Gesamtgröße von 2.620,30 m², ist ca. 115 m tief und ca. 24 m breit. Der bereits bebaute Teilbereich hat bis 28 m Tiefe eine Flächengröße von ca. 527,80 m². 

Der neu zu bebauende Teilbereich hat eine Flächengröße von ca. 1.402,40 m². Die im rückwärtigen Planbereich liegende und als Grünfläche vorgesehene Teilfläche hat eine Größe von ca. 690,10 m². 

Die Parzelle 42 umfasst den im Plangebiet liegenden Wirtschaftsweg mit einer Fläche von ca. 639,80 m², die Wegebreite beträgt ca. 5,50 m.

Die Geltungsbereiche sind in folgenden Luftbildern schwarz gekennzeichnet:

Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Geltungsbereich des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans werden öffentlich dargelegt und es wird der Öffentlichkeit allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. 

Folgende Unterlagen liegen zum Entwurf der 53. Flächennutzungsplanänderung - Am Aldenhovener Gässchen - und des Bebauungsplans 88 D - Am Aldenhovener Gässchen - öffentlich aus: 

·         Entwurf des Flächennutzungsplans

·         Bebauungsplan

·         Begründung Flächennutzungsplan

·         Begründung Bebauungsplan

·         Bestandsplan

·         Eingriffs- und Ausgleichsplan

·         Umweltbericht

·         Artenschutzprüfung

·         Bodengutachten

·         Landschaftspfleg. Fachbeitrag 

Die Unterlagen zur Aufstellung der 53. Flächennutzungsplanänderung – Am Aldenhovener Gässchen - und des Bebauungsplanes 88 D - Am Aldenhovener Gässchen -“ liegen mit sämtlichen Anlagen in der Zeit vom  

28. August 2023 bis 28. September 2023 

bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind: 

Mo.-Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr 

Besonderer Hinweis: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-140 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter  

 https://www.aldenhoven.de/rathaus/veroeffentlichungen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungen.php (Öffnet in einem neuen Tab)

eingesehen werden. 

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 28, vorzugsweise über den Link  https://www.aldenhoven.de/rathaus/veroeffentlichungen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungen.php (Öffnet in einem neuen Tab) oder per E-Mail an bauleitplanungaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden. 

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 16. August 2023 

(Ralf Claßen)

Bürgermeister
 

Bauordnung/Bauleitplanung

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