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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 13.12.2023

Satzung über die 27. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Gemeinde Aldenhoven (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

Aufgrund

  • der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490),
  • sowie der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (Straßenreinigungsgesetz NRW - StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S.12), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 868),
  • und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 233),

hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 07. Dezember 2023 folgende 27. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:


Artikel 1

§ 6 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) Absatz 5 erhält folgende neue Fassung:

(5) Für die Winterwartung wird eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich 0,68 € je Meter, wenn das Grundstück durch eine Straße gemäß Straßenverzeichnis (Winterdienst durch die Gemeinde) erschlossen wird.

Artikel 2

§ 10 (Inkrafttreten) erhält folgende neue Fassung:

Diese 27. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung in der Fassung der 26. Änderung insoweit außer Kraft.

Artikel 3

In der Anlage zur Satzung (Straßenverzeichnis) werden folgende Einträge zur jeweiligen Ortschaft hinzugefügt:

Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) in der Gemeinde Aldenhoven 

AL= Anlieger, Gde= Gemeinde, WD= Winterdienst

AL:

WD

Gde:

WD

 

Bemerkungen

Straße

A

B

 C

 

 

 

 

Aldenhoven

 

 

 

Ferdinand-Schmidt-Straße

X

 

 

 

 

 

 

Dürboslar

 

 

 

Heinrich-Hens-Straße

X

 

 

 

 

 

 

Siersdorf

 

 

 

Lilienweg

X

 

 

Michel-Ernst-Straße

X

 

 

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Aldenhoven, den 13. Dezember 2023

gez.
Ralf Claßen
Bürgermeister

Herr Sascha Eßer
Sachbearbeitung

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Bildnachweise

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