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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 13.12.2023

Satzung über die 23. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Entwässerungsgebührensatzung) vom 20. Dezember 2005

Aufgrund

  • der §§ 7, 8, und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490),
  • der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 233),
  • des § 54 des Landeswassergesetzes NRW in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470), sowie
  • des Nordrhein-Westfälischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW) vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559, 590), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (GV. NRW. S. 560),

hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven in seiner Sitzung am 07. Dezember 2023 die folgende 23. Änderung der Entwässerungsgebührensatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 4 (Schmutzwassergebühren) Absatz 6 erhält folgende neue Fassung:

(6) Die Gebühr beträgt je m³ Schmutzwasser 5,13 €. Es werden mindestens 20 m³ in Rechnung gestellt.

Artikel 2

§ 5 (Niederschlagswassergebühr) Absatz 6 erhält folgende neue Fassung:

(6) Die Gebühr beträgt 0,96 € für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche im Sinne des Absatzes 1.

Artikel 3

§ 6 (Beginn und Ende der Gebührenpflicht) Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses folgt. Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr und bei Entstehung der Gebührenpflicht während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres.

Artikel 4

Diese 23. Änderungssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die 22. Änderungssatzung insoweit außer Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 

Gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Aldenhoven, den 13. Dezember 2023

gez.
Ralf Claßen
Bürgermeister

Herr Sascha Eßer
Sachbearbeitung

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Bildnachweise

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