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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 13.11.2023

Aufstellung des Bebauungsplans 89 N - Von-Paland-Straße- der Gemeinde Aldenhoven - Offenlage -

hier:     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat die Aufstellung des Bebauungsplans 89 N - Von-Paland-Straße -, gemäß des § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

Die Gemeinde Aldenhoven plant zur Umsetzung des Vorhabens den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben zu schaffen. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Aufstellung der 55. Flächennutzungsplanänderung - Von-Paland-Straße - und des Bebauungsplanes 89 N - Von-Paland-Straße - im Parallelverfahren erfolgen. Es wird beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren im Normalverfahren mit Offenlage sowie der Erstellung eines Umweltberichtes durchzuführen.

Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Baugebietes durch Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse und der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrandes sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen. Ein weiteres Planungsziel ist die Schaffung eines attraktiven Wohnflächenangebotes für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde.

Abgrenzung des Planbereichs

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7.600 m² und liegt im östlichen Bereich der Ortslage Niedermerz. Es umfasst folgende Bereiche des Grundstückes Gemarkung Niedermerz Flur 13, Flurstücke 85 und 86 sowie Teile des Flurstücks 4. 

Auf den Flächen befindet sich derzeit eine Wohnbebauung mit zusätzlicher gewerblicher Fläche und eine leerstehende Halle. Der östliche Bereich neben der leerstehenden Halle ist derzeit unbebaut und gleicht einer brachliegenden Fläche. Im Umfeld der verfahrensgegen-ständlichen Flächen bestehen unterschiedliche Nutzungen. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Im Süden grenzen Wohnnutzungen an, die durch den Bebauungsplan Nr. 38 N in Kraft getreten sind. Das Wohngebiet besteht vorwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern. Östlich schließt sich die überörtliche Landstraße L 11 an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes an. 

Umweltbezogene Informationen 

Im zur Begründung gehörenden Umweltbericht, in dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag und in der Artenschutzprüfung werden folgende Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die verschiedenen Schutzgüter genannt: 

Landschaft / Ortsbild

Durch die Festsetzungen, die zu einer Entstehung ortsbildverträglicher Gebäudekubaturen beitragen, sowie den grünordnerischen Festsetzungen können die Auswirkungen auf das Landschaftsbild verringert werden.

Tiere

Artenschutzrechtliche Vorprüfung hat ergeben, dass Verbotstatbestände ausgeschlossen werden können. Maßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplans festgesetzt. 

Pflanzen

Zur Verbesserung der Bestandssituation hinsichtlich der Pflanzengesellschaften erfolgen diverse Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen. Kein Vorhandensein von besonders geschützten Pflanzen. 

Biologische Vielfalt

Ein artenarmer Lebensraum wird durch einen anderen artenarmen Lebensraum ersetzt. Die Festsetzungen, welche die Schutzgüter Tiere und Pflanzen begünstigen, wirken sich im Ergebnis positiv auf die biologische Vielfalt aus. 

Fläche

Standortalternativen wurden auf der vorgelagerten Planungsebene untersucht. Möglichkeiten der Innenentwicklung wurden berücksichtigt, bestehen zur Erfüllung der Planungsziele vorliegend jedoch nicht.  

Boden

Durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird die Bodenversiegelung auf das zur Erfüllung der Planungsziele erforderliche Maß begrenzt.  

Wasser / Grundwasser

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zur Vermeidung nicht erforderlicher Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt, insbesondere die Grundwasserneubildungsrate, soll das auf den versiegelten Flächen sowie den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet einer zentralen Versickerungsanlage zugeführt werden. Hierfür wurde ein Entwässerungskonzept erstellt.

Luft und Klima

Explizite negative Auswirkungen durch das Planvorhaben sind nicht abzusehen.  

Mensch

Keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte sind ersichtlich. 

Kultur- und sonstige Sachgüter

Explizite negative Auswirkungen durch das Planvorhaben sind nicht abzusehen. 

Wirkungsgefüge

Das Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern wurde berücksichtigt, explizite negative Auswirkungen darauf werden jedoch durch die Planung nicht hervorgerufen. 

Der Geltungsbereich ist im folgenden Luftbild rot gekennzeichnet:

Luftbild

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden öffentlich dargelegt und es wird der Öffentlichkeit allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende Unterlagen liegen zum Entwurf des Bebauungsplans 89 N - Von-Paland-Straße -öffentlich aus: 

  • Bebauungsplan
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzprüfung
  • Umweltbericht
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
  • Schallgutachten
  • Gutachten über geotechnische Untersuchungen
  • Auditbericht
  • Entwässerungsstudie
  • Abwägung der Stellungnahmen

 

Die Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans 89 N - Von-Paland-Straße - liegen mit sämtlichen Anlagen in der Zeit vom

  1. November 2023 bis 02. Januar 2024

bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind:

Mo.-Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Besonderer Hinweis: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-140 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter   https://www.aldenhoven.de/rathaus/veroeffentlichungen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungen.php (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.

 

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, vorzugsweise über den Link  https://www.aldenhoven.de/rathaus/veroeffentlichungen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungen.php (Öffnet in einem neuen Tab) oder per E-Mail an bauleitplanungaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 13.11.2023

gez. Ralf Claßen

(Bürgermeister)

Bauordnung/Bauleitplanung

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Bildnachweise

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