hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat die Aufstellung der 55. Flächennutzungsplanänderung - Von-Paland-Straße -, gemäß des § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziele und Zwecke des Flächennutzungsplans
Die Gemeinde Aldenhoven plant zur Umsetzung des Vorhabens den Flächennutzungsplan zu ändern, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben zu schaffen. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Aufstellung der 55. Flächennutzung-splanänderung - Von-Paland-Straße - und des Bebauungsplanes 89 N - Von-Paland-Straße - im Parallelverfahren erfolgen. Es wird beabsichtigt, das Bauleitplanverfahren im Normalverfahren mit Offenlage sowie der Erstellung eines Umweltberichtes durchzuführen.
Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Baugebietes durch Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse und der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrandes sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen. Ein weiteres Planungsziel ist die Schaffung eines attraktiven Wohnflächenangebotes für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde.
Abgrenzung des Planbereichs
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7.600 m² und liegt im östlichen Bereich der Ortslage Niedermerz. Es umfasst folgende Bereiche des Grundstückes Gemarkung Niedermerz Flur 13, Flurstücke 85 und 86 sowie Teile des Flurstücks 4.
Auf den Flächen befindet sich derzeit eine Wohnbebauung mit zusätzlicher gewerblicher Fläche und eine leerstehende Halle. Der östliche Bereich neben der leerstehenden Halle ist derzeit unbebaut und gleicht einer brachliegenden Fläche. Im Umfeld der verfahrensgegen-ständlichen Flächen bestehen unterschiedliche Nutzungen. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Im Süden grenzen Wohnnutzungen an, die durch den Bebauungsplan Nr. 38 N in Kraft getreten sind. Das Wohngebiet besteht vorwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern. Östlich schließt sich die überörtliche Landstraße L 11 an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes an.
Umweltbezogene Informationen
Im zur Begründung gehörenden Umweltbericht und in der Artenschutzprüfung werden folgende Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die verschiedenen Schutzgüter genannt:
Landschaft / Ortsbild
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erkennen.
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Insgesamt können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden.
Fläche
Der Eingriff in das Schutzgut Fläche ist als gering zu bewerten.
Boden
Durch den Betrieb von Wohngebieten sind keine erheblichen Bearbeitungen des Bodens oder Schadstoffeinträge in diesen zu erwarten.
Wasser / Grundwasser
Baubedingte Auswirkungen in Form von Versiegelung und einer damit verbundenen Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate werden als nicht erheblich erachtet. Erhebliche Auswirkungen auf das Wasser sind insgesamt nicht zu erwarten.
Luft und Klima
Insgesamt werden die planbedingten Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima als nicht erheblich bewertet.
Mensch
Keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte sind ersichtlich.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Explizite negative Auswirkungen durch das Planvorhaben sind nicht abzusehen.
Der Geltungsbereich ist im folgenden Luftbild rot gekennzeichnet:
Folgende Unterlagen liegen zum Entwurf der 55. Flächennutzungsplanänderung
- Von-Paland-Straße - öffentlich aus:
- Flächennutzungsplan
- Begründung
- Artenschutzprüfung
- Umweltbericht
- Schallgutachten
Die Unterlagen zur Aufstellung der 55. Flächennutzungsplanänderung - Von-Paland-Straße - liegen mit sämtlichen Anlagen in der Zeit vom
- November 2023 bis 02. Januar 2024
bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind:
Mo.-Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr
Besonderer Hinweis: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-140 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter https://www.aldenhoven.de/rathaus/veroeffentlichungen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungen.php (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.
Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, vorzugsweise über den Link https://www.aldenhoven.de/rathaus/veroeffentlichungen/bauleitplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungen.php (Öffnet in einem neuen Tab) oder per E-Mail an bauleitplanungaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.
Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.
Aldenhoven, den 13.11.2023
gez. Ralf Claßen
(Bürgermeister)