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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 06.11.2023

12. Änderungssatzung zur Verbandssatzung
des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale (KDVZ) Rhein-Erft-Rur hat in ihrer Sitzung am 16.06.2023 die 12. Änderungssatzung zur Verbandssatzung beschlossen.

Die Bezirksregierung Köln hat die 12. Änderungssatzung zur Verbandssatzung durch Bekanntmachungsvermerk vom 10.07.2023 – Az.31.1.5.1-kdvz-2023/SÄ12 – öffentlich bekannt gemacht. Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln, Nr. 28/23 vom 17.07.2023, wurde die 12. Änderungssatzung rechtskräftig.

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.

Aldenhoven, den 06. November 2023

(Ralf Claßen)

Bürgermeister

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