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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 14.09.2023

Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans 8 A - Uhlhof - der Gemeinde Aldenhoven - Offenlage -

hier:     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven hat die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans 8 A - Uhlhof -, gemäß des § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen. Ferner hat der Bauverwaltungsausschuss der Gemeinde Aldenhoven die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

Anlass der Planung sind gegenüber der Gemeinde vorgetragene Wünsche nach weiterem Wohnbauland. Aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Wohnbauland in Aldenhoven ist der Bedarf zeitlich und materiell gegeben. Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses auf derzeitigen Gartenflächen des angrenzenden, bestehenden Wohngebäudes, das im Zuge der Planung abgerissen werden soll. Gemäß dem bestehenden Planungsrecht ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als „Wohnbauflächen“ dar. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die Flächen sind als Außenbereich gemäß § 35 BauGB zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans 8 A - Uhlhof - erforderlich. Es besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB.

Ziel der Planung ist zunächst die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses durch Aufstellung eines Bebauungsplanes. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der Wahrung gesunder Wohnverhältnisse und der Ausbildung eines städtebaulich geordneten Landschaftsrandes sowie eines harmonischen Übergangs zu den bestehenden Siedlungs- und Freiraumstrukturen.

Abgrenzung des Planbereichs

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück der Gemarkung Aldenhoven, Flur 28, Flurstück 25.1. Er umfasst damit eine Fläche von ca. 650 m². Derzeit wird das Plangebiet als Gartenfläche genutzt und ist teilweise durch die Wohnbebauung entlang der Stichstraße „Zehnthofstraße“ überbaut. Vor Realisierung des Planvorhabens soll das Wohngebäude mit der Hausnummer 25 abgerissen werden.

Im Umfeld bestehen unterschiedliche Nutzungen. Nördlich und westlich grenzen Straßenverkehrsflächen der Zehnthofstraße an. Östlich des Plangebiets verläuft ein asphaltierter Wirtschaftsweg und im Anschluss daran folgt die freie Feldflur, die sich ebenso östlich des Plangebietes fortführt. Diese wird von einigen Wirtschaftswegen durchzogen. Südlich befinden sich weitere Gartenbereiche und eine Hochfreileitung, im Anschluss dran grenzt ebenfalls die freie Feldflur.

Umweltbezogene Informationen

Im zur Begründung gehörenden Umweltbericht und in der Artenschutzprüfung werden folgende Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die verschiedenen Schutzgüter genannt:

Landschaft / Ortsbild

Keine wesentliche Änderung des Ortsbildes, geringe Auswirkungen

Tiere

Kein Vorhandensein von Jagdhabitaten mit spezieller oder besonderer Ausprägung, keine planungsrelevanten Arten oder Fledermäuse betroffen

Pflanzen

Geringer Ausgangswert der Bepflanzung, Eingriff nicht erheblich

Biologische Vielfalt

keine wesentlichen Auswirkungen

Fläche

Aufgrund des geringen Flächenumfanges im Umfang von ca. 650 qm und der bereits bestehenden Vorbelastung ist von einer geringen Empfindlichkeit des Schutzgutes auszugehen, Ausgleich durch 353 Ökopunkte wodurch eine Flächenminimierung erfolgt

Boden

keine erheblichen Auswirkungen

Wasser / Grundwasser

Wasserrechtliche Schutzgebiete oder oberirdische Gewässer sind nicht vorhanden, geringe spezifische Empfindlichkeit

Luft und Klima

Keine Erwartung einer planbedingten unverträglichen Veränderung des lokalen Klimas, keine erheblichen Auswirkungen

Mensch

Keine Auswirkungen 

Kultur- und sonstige Sachgüter

Keine Betroffenheit der Bau- und Bodendenkmäler und sonstige Sachgüter

Der Geltungsbereich ist im folgenden Luftbild gelb gekennzeichnet:

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden öffentlich dargelegt und es wird der Öffentlichkeit allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Folgende Unterlagen liegen zum Entwurf des Bebauungsplans 8 A 12. Änderung - Uhlhof -öffentlich aus: 

  • Bebauungsplan (Planzeichnung)
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Artenschutzprüfung
  • Umweltbericht
  • Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 

Die Unterlagen zur Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplans 8 A - Uhlhof - liegen mit sämtlichen Anlagen in der Zeit vom

  1. September 2023 bis 25. Oktober 2023

bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, während der Dienststunden zur dauerhaften Einsichtnahme bereit. Die Dienststunden sind:

Mo.-Do.: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Di.: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Fr.: 08:30 Uhr – 13:00 Uhr

Besonderer Hinweis: Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist die Einsichtnahme nur nach Terminabsprache unter 02464 / 586-141 oder unter 02464 / 586-140 möglich. Die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren können auch im Internet unter  offenlage.aldenhoven.de (Öffnet in einem neuen Tab)eingesehen werden.

Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit geltenden Fassung öffentlich bekannt gemacht mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Str.11-13, 52457 Aldenhoven, Zimmer 29, vorzugsweise über den Link  offenlage.aldenhoven.de (Öffnet in einem neuen Tab) oder per E-Mail an bauleitplanungaldenhovende vorgebracht bzw. eingereicht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgemäß vorgebrachte Anregungen geprüft werden.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hiermit veröffentlicht.

Aldenhoven, den 14.09.2023

(Ralf  Claßen)
Bürgermeister

Bauordnung/Bauleitplanung

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