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Gemeinde Aldenhoven

Bekanntmachung vom 03.04.2023

Öffentliche Zustellung gem. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 in der zurzeit gültigen Fassung
(Landeszustellungsgesetz – LZG NRW)

Die an Herrn Abbas Özer, zuletzt wohnhaft Rathausstraße 63a in 52222 Stolberg, derzeitiger Aufenthalt unbekannt, gerichteten Grundbesitzabgabenbescheide der Gemeinde Aldenhoven vom 24.03.2023 mit den Belegnummern:

a)    10120340-23
b)    10120340-24

werden hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 07.03.2006 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich zugestellt.

Die Schriftstücke können gegen Vorlage eines Lichtbildausweises durch den Steuerpflichtigen oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgeholt oder eingesehen werden bei:

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Steueramt, Zimmer 23
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

montags – donnerstags: 08:30 – 12:00 Uhr
dienstags: 14:00 – 16:00 Uhr
donnerstags: 14:00 – 18:00 Uhr
freitags: 08:30 – 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der Zutritt ins Rathaus der Gemeinde Aldenhoven nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.

Hinweis:
Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung löst Fristen aus, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Aldenhoven, den 03.04.2023

gez.

(Ralf Claßen)
Bürgermeister

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