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Gemeinde Aldenhoven

Geburten (Anmeldung und Beurkundung)

Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet.

Beschreibung

Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb von einer Woche beim Standesamt anmelden, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde und weitere Bescheinigungen aus.

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern und dienst als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person.

Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den bzw. die Vornamen und den Familiennamen ihres Kindes einzutragen. In dieser wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; die Klinik zeigt die Geburt offiziell an. Handelt es sich um eine Hausgeburt, so wird der medizinische Teil der Geburtsanzeige von der Hebamme ausgefüllt, die bei der Geburt behilflich war. War keine Hebamme bei der Geburt dabei, können auch Ärztinnen und Ärzte die Geburtsanzeige ausstellen.


Wann ist eine Anerkennung der Vaterschaft erforderlich?

Sind die Eltern des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet, soll der Vater jedoch direkt bei der Beurkundung der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden, ist die Anerkennung der Vaterschaft notwendig. Diese kann vor oder nach der Geburt des Kindes bei jedem Standesamt beurkundet werden. 

Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung finden Sie hier:
 Vaterschaftsanerkennung 

Nach der Geburt erhält das Meldeamt Ihres Wohnsitzes von uns Mitteilung über die Geburt Ihres Kindes. Die Anmeldung erfolgt damit automatisch durch das Standesamt.  

Auch nachträglich können Sie jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern.

Wer ist berechtigt, Geburtsurkunden zu beantragen?
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind die folgenden Personen:

  • die Person, auf die sich die Urkunde bezieht,
  • die Eltern,
  • der Ehegatte bzw. die Ehegattin oder Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin,
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person sowie
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Bestellung von Geburtsurkunden: 
Für Sie besteht die Möglichkeit, Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtenregister telefonisch, schriftlich oder online beim Standesamt Aldenhoven zu bestellen.

Weitere Informationen zum Urkundenbestellservice finden Sie hier:
 Urkundenservice des Standesamtes 


Weiterführende Informationen zur Anmeldung und Beurkundung von Geburten finden Sie hier:
 Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht (Öffnet in einem neuen Tab) 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • pixabay