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Gemeinde Aldenhoven

Wahlwerbung

Ab drei Monate vor jedem Wahltag darf grundsätzlich Wahlwerbung gemacht werden. Ab dann können z.B. Wahlplakate aufgehängt werden.

Beschreibung

Jede Partei oder Wählervereinigung muss hierzu jedoch vorher einen formloser Antrag auf Plakatierungsgenehmigung stellen. Der Antrag ist beim zuständigen Ordnungsamt einzureichen.

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Bildnachweise

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