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Gemeinde Aldenhoven

Gewerbeummeldung

Nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist die Gewerbeummeldung eines selbstständigen Betriebes eines stehenden stehendes Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde anzuzeigen.

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