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Gemeinde Aldenhoven

Gewerbeanmeldung

Nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist die Gewerbeanmeldung eines selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Beschreibung

Sie sind gewerblich tätig, wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig ausüben, diese Tätigkeit auf Dauer ausgerichtet ist und Sie damit einen Gewinn erzielen möchten. Außerdem darf die Tätigkeit nicht sozial unwertig sein, d.h. sie darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Eine Gewerbeanmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie einen neuen Gewerbebetrieb gründen, eine Filiale in Aldenhoven errichten oder Sie Ihren Gewerbebetrieb von einer anderen Kommune nach Aldenhoven verlegen.

Gewerbeanmeldungen können elektronisch, schriftlich oder persönlich direkt im Bürgerbüro der Gemeinde Aldenhoven gestellt werden.

Anzumeldende Tätigkeiten:
Bei der Gewerbeanmeldung müssen die Tätigkeiten, die Sie ausüben möchten, präzise angegeben sein. Beispielsweise kann der "Vertrieb von Textilien" so angemeldet werden, der "Handel mit Waren aller Art" muss genauer definiert werden.

Rechtzeitig anmelden:
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann ggf. ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann ggf. ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

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