Gewerbeabmeldung
Nach § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) ist die Gewerbeabmeldung eines selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle der zuständigen Behörde anzuzeigen.