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Gemeinde Aldenhoven

Untersuchungsberechtigungsschein

Sie wollen als junge Person in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden. Hierzu benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Beschreibung

Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst im Rahmen einer Erstuntersuchung ärztlich untersucht werden. Dafür müssen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen. Zusätzlich erhalten Sie einen Erhebungsbogen. Die Unterlagen müssen Sie zur Untersuchung bei Ihrem/r Arzt/Ärztin mitbringen und diesem/r übergeben.

Durch die Erstuntersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem/r Arbeitgeber/in vor Beschäftigungsbeginn vorlegen, wobei die Bescheinigung zum Beschäftigungsbeginn nicht älter als 14 Monate sein darf.

Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrem/r Arbeitgeber/in vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.  

Eine Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit (maximal zwei Monate) arbeiten. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Damit die ärztlichen Untersuchungskosten erstattet werden, müssen Sie den erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem/r Arzt/Ärztin aushändigen.

Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie ganz einfach online beantragen. Nach Absenden Ihres Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein samt UBS-ID und ausfüllbarem Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.

Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, den Untersuchungsberechtigungsschein online zu beantragen, können Sie diesen vor Ort bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragen. Zu dem Termin müssen Sie Ihr Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.

Online-Services

Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins

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