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Gemeinde Aldenhoven

Melderegisterauskunft, einfache (Antrag)

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Beschreibung

Allgemeine Informationen:
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum bzw. das Alter und das Geschlecht.

Auskünfte aus dem Melderegister erhalten Sie immer aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Aldenhoven gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.


Anträge von Großkunden: 

Großkunden (Poweruser) sind z.B. Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen. Sie können sich bei  ZEMA (Öffnet in einem neuen Tab) über ein Kontaktformular registrieren lassen.


Anträge von Behörden: 

Mitarbeiter/innen von Behörden wird es über das Meldeportal für Behörden (MpB) ermöglicht, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Melderegisterdaten kostenlos nachzufragen.

Sollten Sie dort noch nicht registriert sein, so wenden Sie sich bitte direkt an den/die Ansprechpartner/in innerhalb Ihrer Behörde.


Anträge von Firmen und Privatpersonen: 

Einzelne Anfragen von Firmen und Privatpersonen können elektronisch, schriftlich oder persönlich direkt im Bürgerbüro der Gemeinde Aldenhoven gestellt werden. Es ist auch ein elektronischer Antrag auf Melderegisterauskunft für mehrere Personen gleichzeitig möglich.

Online-Services

Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (keine Meldebescheinigung!)

Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft für mehrere Personen (keine Meldebescheinigung!)

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Bildnachweise

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