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Gemeinde Aldenhoven

Sperrmüllabfuhr (Anmeldung)

Zweimal jährlich können von jedem Haushalt jeweils bis zu zwei Kubikmeter an Sperrgut einschließlich Elektrogroßgeräte und Kühlschränke kostenlos zur Entsorgung angemeldet werden.

Beschreibung

Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll zählen insbesondere Gegenstände aus Haushaltungen, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts nicht in der Restmülltonne entsorgt werden können. Der Sperrmüll wird gesondert entsorgt und abtransportiert.


Wie häufig kann Sperrmüll zur Entsorgung angemeldet werden?

Sperrmüll kann bis zu zweimal im Jahr kostenlos angemeldet werden. Für jede weitere Sperrgutabfuhr fallen Gebühren entsprechend der Abfallgebührensatzung der Gemeinde Aldenhoven an.


Was darf über den Sperrmüll entsorgt werden?

Über den Sperrmüll können entsorgt werden:

  • Möbel aller Art
  • Möbelholz, z.B. Einlegeböden, Schubladen, Regalbretter
  • Sprungfederrahmen und Matratzen
  • Öfen (Kohle- und Gas)
  • Nachtspeicheröfen (nur das Gehäuse, da das Innenleben asbesthaltig sein kann)
  • große Haushaltsgegenstände, z.B. Bügelbrett
  • Kinderwagen, Fahrräder
  • Dachantennen (zerlegt und gebündelt)
  • Großes Spielzeug, z.B. Puppenwagen, Bobby Car, Schaukelpferd
  • leere Koffer und Reisetaschen
  • Freizeitartikel, z.B. Tischtennisplatte, Ski, Trimm Rad, Surfbrett, Schlitten
  • Gartengeräte, z.B. Schubkarre, Spaten, Handrasenmäher
  • Gartenmöbel, z.B. Sonnenschirm, Partyzelt, Holzkohlegrill
  • Plastikregale und –ständer
  • Regentonne (einmal durchgeschnitten, nur eine pro Abfuhr)
  • gerollte Teppiche
  • Elektro-Großgeräte, z.B. Herde, Spülmaschinen, Waschmaschinen
  • Kühlschränke


Was ist von der Entsorgung über den Sperrmüll ausgeschlossen?

Grundsätzlich ausgeschlossen von der Sperrmüllabfuhr sind ganz oder in Teilen:

  • Bauschutt und Baustellennebenabfälle, z.B. Fenster, Türen, Waschbecken, Steine, Erdreich
  • Aquarien
  • Laminatböden, Parkettböden, Wand- und Deckenpaneelen
  • Dachrinnen
  • Draht
  • Balken
  • Vordächer
  • Zäune (weder Maschen- noch Jägerzaun)
  • Gartenhäuser
  • Heizkörper
  • Fässer
  • Ölofen und Öltanks
  • Ölradiatoren
  • Kanister
  • Autos, Motorräder, Mofas
  • Altreifen
  • Gegenstände, die schwerer als 50 Kilogramm und/oder größer als 2,0 x 1,0 x 0,75 Meter sind
  • Alle Kleinteile (z.B. Lumpen, Blumentöpfe), auch wenn sie in Kartons oder Säcken verpackt sind
  • Alle Arten von Wertstoffen (Glas, Papier, gelbe Säcke, Grünabfälle)
  • Hausabfall in Säcken verpackt
  • Problemstoffe/Schadstoffe
  • Altkleider


Welche Regeln sind zu beachten?

Das Sperrgut darf frühestens 24 Stunden vor Abfuhrtermin bereitgestellt werden. Die Bereitstellung muss bis spätestens 07.00 Uhr am Tag des Abfuhrtermins erfolgen. Hierzu ist das Sperrgut bitte bis an die Straße zu bringen und dort abzulegen (öffentlicher Bereich, nicht auf Grünflächen oder in Toreinfahrten).

Außerdem gilt:

  • Keine kleinen Abfälle oder Kleingegenstände
  • Keine Abfälle in Kartons oder Säcken
  • Kein PKW-Zubehör
  • Keine Reste von Baumaßnahmen
  • Niemals etwas zu einem bereits vorhandenen Haufen dazulegen
  • Stets die Sperrgutabfuhr anmelden
  • Ausschließlich zugelassenes Sperrgut im öffentlichen Bereich bereitstellen


Wo kann Sperrmüll angemeldet werden? 

Die Anmeldung von Sperrgut kann telefonisch oder online erfolgen. Dabei müssen alle Teile zum Sperrmüll angemeldet werden. Art und Menge ist anzugeben.


Telefonische Anmeldung: 

Die Anmeldung von Sperrmüll kann weiterhin auch telefonisch über das Sperrmülltelefon der Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG erfolgen. Aufgrund der hohen Auslastung ist der lokale Bürgerservice der Firma Schönmackers zweitweise jedoch schwer erreichbar. Es wird daher empfohlen die Online-Anmeldung zu nutzen.  

Sperrmülltelefon Schönmackers
(montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
Tel.: 0800 - 174 74 74 

Online-Services

Sperrmüllanmeldung

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