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Gemeinde Aldenhoven

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar. Er dient der städtebaulichen Zielplanung der Gemeinde, indem er sowohl die bereits vorhandenen als auch die längerfristig beabsichtigten Nutzungen von Grundstücken darstellt.

Beschreibung

Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Aldenhoven, stellt langfristig die Art der Bodennutzung dar und spiegelt die zukünftigen Entwicklungen sowie Zielvorstellungen Aldenhovens wieder. Dargestellt werden beispielsweise Wohn- und Gewerbeflächen, Hauptverkehrsstraßen, Grünflächen und dergleichen.

Als gesamträumliches Entwicklungskonzept bildet er die Grundlage für die einzelnen Bebauungspläne, die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.


Wer ist für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans zuständig?

Die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans ist Aufgabe der Gemeinden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Planungshoheit. Damit wird gewährleistet, dass neben der Initiative auch die Verantwortung für den Flächennutzungsplan eindeutig im örtlichen Bereich, nämlich bei der Gemeinde und ihrem von den Bürger/innen gewählten Rat der Gemeinde liegt.

Innerhalb der Gemeinde Aldenhoven ist das Bauplanungsamt für den Flächennutzungsplan zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an eine/n der aufgeführten Ansprechpartner/innen.


Was wird in einem Flächennutzungsplan dargestellt?

In § 5 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird aufgeführt, was in einem Flächennutzungsplan insbesondere dargestellt werden soll. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen)
  • Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Schulen, Kirchen)
  • Verkehrsflächen (z.B. Straßen, Schienen)
  • Ver- und Entsorgungsanlagen (z.B. Abfalldeponien)
  • Wasserflächen (z.B. stehende und fließende Gewässer, Überschwemmungsgebiete)
  • Aufschüttungen und Abgrabungen (z.B. Steinbruch)
  • Landwirtschaft und Wald (z.B. Ackerflächen)
  • Grünflächen

Die vorgenannten Darstellungen sind nicht abschließend. Die Gemeinde kann auch andere Darstellungen treffen, solange sie sich an den thematischen Rahmen des Flächennutzungsplans hält.


Worin liegt der Unterschied zwischen einem Flächennutzungsplan und einem Bebauungsplan?

Innerhalb des zweistufigen Systems der Bauleitplanung bildet der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die erste Stufe, auf welcher die zweite Stufe, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan, aufbaut. Grundsätzlich unterscheidet sich der Flächennutzungsplan vom Bebauungsplan dahingehend, dass der Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet betrifft, während ein Bebauungsplan jeweils nur für Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt wird.

Darüber hinaus bedarf die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Flächennutzungsplans gemäß § 6 Baugesetzbuch der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. In Nordrhein-Westfalen ist dies die jeweilige Bezirksregierung, in dessen Regierungsbezirk sich die Gemeinde befindet.

Bei der Genehmigungspflicht handelt es sich um ein Instrument der Rechtsaufsicht. Nach § 6 Abs. 4 S.1 Baugesetzbuch (BauGB) ist über die Genehmigung binnen drei Monaten zu entscheiden. Wird die Genehmigung nicht innerhalb der Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt, so gilt sie gemäß § 6 Abs. 4 S. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als erteilt.

Weitere Informationen zu Bebauungsplänen finden Sie hier: 
 Bebauungspläne 


Online-Portal zur Bauleitplanung

In unserem Online-Portal erhalten Sie umfassende Informationen zu allen Bebauungsplänen, sonstigen Satzungen und Flächennutzungsplan-Änderungen der Gemeinde Aldenhoven. Dort können Sie die aktuelle planungsrechtliche Situation im Gemeindegebiet entnehmen, welche Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben ist. Dargestellt werden rechtsverbindliche Bebauungspläne und weitere gültige Satzungen sowie Bebauungspläne und Satzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden. 

Das Online-Portal zur Bauleitplanung finden Sie hier:
 Bauleitplanung 

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Bildnachweise

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