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Richtwertliste

Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren die in der Bodenrichtliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung NRW vom 23.3.2004 (SGV.NRW 231) zum Stichtag 1.1.2009 ermittelt.

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens, für den im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für Wohnbauland, Geschäftsgrundstücke, Gewerbegrundstücke und für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.

Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragberechtigte nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen.

Der Erschließungsbeitrag nach Baugesetzbuch und die einmaligen Kanalanschlusskosten sind in den Richtwerten für Wohnbauland, Geschäftsgrundstücke und Gewerbeland enthalten. Die Hausanschlusskosten sind jedoch nicht berücksichtigt. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.

Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen des Denkmalschutzes (z.B. Ensembles in historischen Altstädten ), nicht aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen, insbesondere gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Bodenrichtwerte sind nur innerhalb des Auswertemodells des jeweiligen Gutachterausschusses zu benutzen.

Richtwert für Wohnbauland und Geschäftsgrundstücke

Der Richtwert für Wohnbauland gilt für die ganze Ortslage (Ortsteil) mit folgenden Eigenschaften: Baugrundstücke im allgemeinen Wohngebiet, 1- bis 2-geschossig bebaubar, bis ca. 35 m Grundstückstiefe bei rechteckigem Grundstückszuschnitt. (Abweichungen hiervon: in Jülich)

Der Richtwert für Geschäftsgrundstücke gilt für Grundstücke innerhalb des jeweiligen Ortskerns, für die eine Geschäftsnutzung realisiert oder möglich ist. Der Wert gilt nur für den Grundstücksteil, der der Geschäftsnutzung direkt zugeordnet werden kann. Siehe hierzu den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses für Grundstückwerte im Kreis Düren.

Aldenhoven, Geschäftslage
155,00 €/m2
Aldenhoven, ohne Geschäftslage
105,00 €/m2
Aldenhoven, Neubaugebiete
135,00 €/m2
Dürboslar
110,00 €/m2
Engelsdorf
85,00 €/m2
Freialdenhoven
100,00 €/m2
Niedermerz
135,00 €/m2
Schleiden
110,00 €/m2
Siersdorf
110,00 €/m2


Richtwert für Gewerbelandgrundstücke

Der Richtwert für Gewerbelandgrundstücke gilt für die ganze Ortslage (Ortsteil), wobei eine ortsübliche Größe und Erschließung des Gewerbelandgrundstückes vorausgesetzt wird.
 
Aldenhoven
25,00 €/m2
Siersdorf
30,00 €/m2

Richtwert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Der Richtwert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke mittlerer Größe (mindestens 1 ha) im Außenbereich bei regelmäßigem Zuschnitt und ausreichender Erschließung. Er gilt für die ganze Gemarkung. Die durchschnittliche Bonität in der jeweiligen Gemarkung ist bei jedem Richtwert angegeben.

Gemarkung
Bonität
Preis
Aldenhoven
81
3,70 €/m2
Dürboslar
83
3,60 €/m2
Engelsdorf
79
3,70 €/m2
Freialdenhoven
82
3,60 €/m2
Langweiler
74
3,20 €/m2
Niedermerz
81
3,50 €/m2
Pattern II
82
3,30 €/m2
Schleiden
80
4,00 €/m2
Siersdorf
78
4,20 €/m2





Infoboxen

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Mietspiegel

Für die Gemeinde Aldenhoven gibt es keinen eigenen Mietspiegel. Vielmehr gilt der Mietspiegel der Stadt Jülich mit einem Abschlag von bis zu 10% auch für Aldenhoven.

Auskunft erteilt:

Herr Offermanns

- Liegenschaften -
Telefon: 02464 / 586-140
eMail: l.offermanns@aldenhoven.de

Weitere Infos im WWW:

boris.nrw

BORIS.NRW

Bodenrichtwertinformationssystem über den Grundstücksmarkt in NRW