Richtwertliste
Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren die in der Bodenrichtliste angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung NRW.
Der Gutachterausschuss des Kreises Düren hat die neuen Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gewerbeland und Wohnbauflächen zum 01.01.2010 vorgelegt. Neu sind mindestens 2 Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen innerhalb der Ortslagen, bisher war nur ein Wert angegeben.
Listen in Papierform werden nicht mehr ausgegeben, die Werte sind nur noch im Internet abzurufen (siehe unten). Weiterhin können Interessierte über die Liegenschaftsverwaltung (Tel. 02464/586-140) die entsprechenden Werte erfragen.