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Wohngebiet "Im Uhrfeld"

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Erwerb eines Baugrundstücks im Wohngebiet "Im Uhrfeld".

Vorbemerkung

Wohngebiet Uhrfeld
Die Gemeinde Aldenhoven veräußert im Neubaugebiet "Im Uhrfeld" Baugrundstücke zum Bau von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Doppelhaushälften. Zur Erschließung des Wohngebietes hat die Gemeinde im Jahr 2003 die WOGA GmbH & Co KG als Treuhänder beauftragt.

Im Wohngebiet "Im Uhrfeld" stehen ca. 20 Baugrundstücke zur Verfügung.

Aldenhoven

Die Gemeinde Aldenhoven mit rund 14.000 Einwohnern hat trotz ihrer Lage am Rande des Ballungsraumes Aachen immer ihren ländlichen Charakter bewahren können. Im Dreieck mit dem Mittelzentrum Jülich, der Kreisstadt Düren und dem Oberzentrum Aachen gelegen ist Aldenhoven ein hervorragender Wohnstandort, der neben einer Vielzahl von Erholungs- und Freizeitangeboten auch ein weitreichendes Angebot an sozialen Einrichtungen sowie ein reges Vereinsleben bietet. Kindergärten, Kindertagesstätten und alle Schulformen sind vor Ort vorhanden oder in kürzester Zeit in den Nachbarorten zu erreichen.

Durch die beiden Autobahnanschlüsse zur A 44 und A 4 ist Aldenhoven ein idealer Wohnstandort, von dem aus der Arbeitsplatz im Aachener Raum schnell und bequem erreicht werden kann. Ein gut ausgebautes Busnetz schafft Verbindungen in die umliegenden Städte, um weitere Einkaufs-, Bildungs- und Kulturangebote nutzen zu können.

Siersdorf

Siersdorf gehört zur Gemeinde Aldenhoven und liegt etwa 5 km westlich vom Kernort Aldenhoven. Es ist nach Aldenhoven der zweitgrößte Ort der Gemeinde. Höchstwahrscheinlich steckt in dem Bestimmungswort "Siers..." der Name eines Sippenoberhauptes "Sieglar" oder "Siegherr", der Siegmächtige.

Siersdorf wird im Jahre 1153 erstmalig in einer Urkunde unter dem Namen "Sigentorp" erwähnt.

Ein bedeutendes Zeugnis europäischer Baugeschichte ist die Kommende in Siersdorf. Die erste Kommende wurde von 1264 bis 1267 erbaut, die aber in der sog. "Geldrischen Fehde" wieder zerstört wurde. Sie war eine Ordensburg des Deutschen Ritterordens, in der eine Gemeinschaft von Rittern und Priestern wohnte. Die jetzige Kommende wurde 1578 im Renaissancestil wieder aufgebaut. Bis zur Zeit Napoleons hat die Kommende dem Deutschen Ritterorden gehört. Danach ist sie in Privatbesitz übergegangen. Im 2. Weltkrieg wurde sie fast ganz zerstört.

Die erste Siersdorfer Kirche wurde um 1200 errichtet. Sie war früher in die Befestigungsanlage der Kommende einbezogen. Die Kirche ist erstmals Anfang des 16. Jahrhunderts erweitert worden. Eine zweite Erweiterung wurde in den Jahren 1957 bis 1960 durchgeführt, als die Einwohnerzahl in Siersdorf stark anstieg.

Am 28.10.1962 wurde in Siersdorf die evangelische Erlöserkirche eingeweiht. Der Glockenstuhl ist inzwischen verkleidet.

1937 begann der Eschweiler Bergwerksverein (EBV) in Siersdorf eine Steinkohlenzeche zu bauen. Der Ausbau wurde durch den 2. Weltkrieg verzögert. 1952 förderte die Zeche "Emil Mayrisch" in Siersdorf die erste Steinkohle. Viele Bergleute des EBV fanden neue Wohnungen in Siersdorf. Die Zeche "Emil MAYRISCH" wurde wie viele andere Zechen in der Region auch während der 90er Jahre geschlossen, da der Abbau von Steinkohle nicht mehr rentabel war.

Von einer ersten Siersdorfer Schule berichtet ein Schriftstück schon im Jahre 1533. Dort heißt es: "Der Kuster helt 3 of 4 Kinder." Der Küster war nämlich in früherer Zeit oft gleichzeitig Organist, Lehrer und Landwirt. In Siersdorf hatten die Ordensritter der Kommende Einfluss auf die Ausbildung der Jugend. Sie waren dafür geeigneter als z.B. Schneider oder Schuster, die anderenorts außer den Küstern diese Aufgaben übernommen hatten. Bei der Begabtenförderung wirkte in Siersdorf auch der Burgkaplan mit. Dies geschah natürlich auch, um Nachwuchs für den Konvent der Kommende zu finden, also, junge Leute für den geistlichen Beruf zu gewinnen.

Im Jahre 1905 zog die dreiklassige Schule in den alten Fronhof. Auch 1949 war die Siersdorfer Volksschule noch dreiklassig. Danach begann der steile Zuwachs: 1950 = 4klassig, 1952 = 5klassig, 1953 = 6klassig, 19556 = 7klassig (= 261 Schüler). In den 50er Jahren entstand an der Mühlenstraße ein neues Schulgebäude, das später nochmals erweitert wurde. Auch eine evang. Schule wurde daneben gebaut. Sie bekam den Namen "Martin-Luther-Schule". Heute befindet sich in Siersdorf die Gemeinschaftsgrundschule (Johannesschule) in der Mühlenstraße, die ihren Schülern Nachmittagsbetreuung anbietet.

Weiter befindet sich in Siersdorf ein dreigruppiger Kindergarten in der Trägerschaft der Kath. Pfarrgemeinde.

Besonders stolz sind die Siersdorfer auf ihr Hallenbad, das von einem eigens hierzu gegründeten Förderverein betrieben wird und mit seinem angeschlossenen Saunabetrieb großen Zuspruch findet.

Siersdorf ist während der letzten Jahren zu einem schmucken Ort modernisiert worden, wo auch ein reges Vereinsleben herrscht. Neben den beiden Sportvereinen SV Siersdorf 1919 und Turnverein von 1895 verfügt der Ort weiterhin über einen Theaterverein, einen Tennisclub und die über die Ortsgrenzen bekannte Interessengemeinschaft Rosenmontagszug.

Das Wohngebiet

Das Wohngebiet "Im Uhrfeld" liegt am Rande des Ortes Siersdorf und bietet die Ruhe des ländlichen Raumes.
Lageplan von Siersdorf

Bebauungsplangebiet

Im Lageplan ist die vorläufige Grundstücksparzellierung eingetragen. Die Grundstücke können mit 1 1/2geschossigen Wohnhäusern bebaut werden. Die baurechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungen erfahren Sie bei der Planungsabteilung der Gemeinde Aldenhoven unter 02464/586-141 (Herr Beyß). Zu jedem Wohnbaugrundstück gehört zwingend ein separater Stellplatz (im Lageplan mit den Nummern 1a bis 20a bezeichnet), der auf jeden Fall miterworben werden muss.


Vergabe und Verkauf

Um eine objektive Grundstücksvergabe an die Grundstücksinteressenten durchführen zu können, hat der Rat der Gemeinde Aldenhoven beschlossen, die Vergabe der Grundstücke anhand einer Kriterienliste durchzuführen. Aus diesem Grund müssen Sie sich bei Interesse zunächst um den Kauf eines Grundstücks bewerben. Dies geschieht anhand eines Bewerbungsbogens. Ein Vergabegremium bei der Gemeinde Aldenhoven entscheidet letztlich anhand der eingegangenen Bewerbungen über den Erwerber für ein Grundstück.

Sollten Sie ein Erwerbsangebot für ein Grundstück erhalten, haben Sie ca. vier Wochen Zeit, eine verbindliche Erwerbsbestätigung abzugeben.

Zur Sicherung der Kaufabsicht erhebt die Gemeinde Aldenhoven eine Reservierungsgebühr auf das Grundstück in Höhe von ca. 3% des Kaufpreises. Dieser Betrag wird bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Sollte der Käufer vor Beurkundung des Grundstückskaufvertrages vom Grundstückskauf Abstand nehmen, kann die Reservierungsgebühr aufgrund der bis dahin angefallenen Bearbeitungskosten nur in Ausnahmefällen (z.B. beruflich bedingter Umzug oder finanzielle Notlage durch Arbeitslosigkeit) zurückerstattet werden.

Sobald Ihre Erwerbsbestätigung vorliegt und die Reservierungsgebühr überwiesen wurde, erhalten Sie umfangreiche Planungsunterlagen für Ihre Hausplanung sowie einen Kaufvertragsentwurf zu Ihrer Ansicht.

Grundstückskaufvertrag

Zur Beurkundung des Grundstückskaufvertrages schlägt Ihnen die Gemeinde Aldenhoven dann ein Notariat vor. Es werden Ihnen Beurkundungstermine zur Auswahl angeboten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, uns ein anderes Notariat für die Beurkundung zu benennen, dem wir den Kaufvertrag dann zusenden werden. Die Beurkundung erfolgt anhand eines für alle Grundstückskäufer einheitlichen Vertragsmusters, das nicht verändert werden darf. Der Beurkundungstermin muss zudem mit der Gemeinde Aldenhoven abgestimmt werden.

Der Grundstückskaufvertrag sieht folgende wesentlichen Inhalte vor:

  • Der vollständige Kaufpreis ist abzüglich der geleisteten Reservierungsgebühr binnen zwei Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrags und einer Zahlungsaufforderung durch das Notariat auf ein gemeinsames Treuhandkonto von der WOGA GmbH & Co KG und der Gemeinde Aldenhoven zu überweisen.
  • Mit Beurkundung des Kaufvertrages gehen Sie eine Bauverpflichtung ein. Danach müssen Sie spätestens ein halbes Jahr nach der Beurkundung des Kaufvertrages Ihre vollständigen Bauunterlagen beim Bauamt der Gemeinde Aldenhoven einreichen. Drei Monate nach Freistellung vom Baugenehmigungsverfahren oder dem Erhalt einer Baugenehmigung muss mit den Bauarbeiten begonnen werden. Ein weiteres Jahr später muss das Gebäude fertiggestellt sein. Ein fahrlässiger Verstoß gegen die Bauverpflichtung kann mit einer Vertragsstrafe oder mit einer Rückübertragung des Grundstücks auf die Gemeinde Aldenhoven geahndet werden. Die Bauverpflichtung soll dazu beitragen, die Grundstücke ausschließlich an Bauwillige zu verkaufen. Der Verbleib als Erbgrundstücke sowie Grundstücksspekulationen sollen dadurch verhindert werden.
  • Der Käufer verpflichtet sich, ein Wohngebäude zu errichten, das den Vorgaben der Energieeinsparungsverordnung vom 16. November 2001 entspricht. Verstöße kann die Gemeinde Aldenhoven mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000,00 € ahnden.

Wichtige Informationen zu den Grundstücken

Vor Abgabe einer Bewerbung oder einer späteren Kaufzusage berücksichtigen Sie bitte folgende angeführten Punkte:

  • Die Grundstücke werden in ihrem derzeitigen Zustand verkauft. Es finden keine weiteren Veränderungen am Grundstück von Seiten der Gemeinde statt. Der Baumbestand im Gebiet, sofern vorhanden,  ist schützenswert und muss erhalten bleiben. Rodungen des Bestandes, auch auf privaten Grundstücksflächen, dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde Aldenhoven oder der zuständigen Behörde durchgeführt werden.
  • Die Gemeinde übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit und die Tragfähigkeit des Baugrunds. Die Erstellung eines Baugrundachtens ist Aufgabe des Käufers und liegt in dessen Entscheidung in Abhängigkeit von dem geplanten Bauvorhaben. Altlasten im Sinne chemischer Verunreinigungen des Bodens sind im Gebiet nicht bekannt

Die Grundstückspreise

Der Grundstückspreis liegt einheitlich bei 110,00 ¤/qm. Im Kaufpreis sind Erschließungskosten nach § 127 Baugesetzbuch (BauGB) (z.B. für den Straßenendausbau, öffentliche Grünflächen), die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 135a BauGB sowie die Kanalanschlussbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz des Landes NRW bereits enthalten. Dem Kaufpreis hinzugerechnet werden die anteiligen Vermessungs- und Katasterkosten für das Grundstück sowie die Kosten für den bereits verlegten Grundstücksanschluss vom öffentlichen Regen- und Schmutzwasserkanal. Der Grundstücksanschluss wird im Rahmen der Herstellung des Kanals bis 1 m auf das Grundstück vorverlegt. Hierdurch spart der Bauherr hohe Tiefbaukosten und die neu hergestellte Straße muss nicht geöffnet werden. Die Kosten für jedes Grundstück sind in der Angebotsliste aufgeschlüsselt. Bitte beachten Sie auch die Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notargebühren und Grundbuchkosten, die neben der Kaufpreissumme noch zusätzlich beim Grundstückskauf anfallen und rund 5 - 7% des Kaufpreises ausmachen.

Bewerbung

Möchten Sie ein Grundstück erwerben, reichen Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen beim Bauamt der Gemeinde Aldenhoven ein.

Beratung und Informationen

Sollten Sie noch Fragen zur Vergabe, zum Verkauf und zur Bebauung der Grundstücke haben steht Ihnen das Bauamt Aldenhoven gerne zur Verfügung. Für ein persönliches Gespräch können Sie sich an die Mitarbeiter der Bau- und Liegenschaftsverwaltung im Rahmen der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus wenden. Alle weiteren wichtigen Einzelheiten zum Erwerb eines Grundstückes sind in einem Exposé zusammengefasst. Ein solches Exposé können Sie unter der oben genannten Adresse anfordern.




Infoboxen

Auskunft erteilt:

Herr Offermanns

- Liegenschaften -
Telefon: 02464 / 586-140
eMail: l.offermanns@aldenhoven.de

Rathaus Aldenhoven

Allgemeine Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung

Anschrift

Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven

Kontakt

Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
eMail: gemeinde@aldenhoven.de