Fundsachen
Zuständig für die Entgegennahme von Fundanzeigen und Fundsachen ist das Fundbüro der Gemeinde, in deren Bezirk die Sache gefunden wurde. Die Fundanzeige kann jedoch auch bei jeder anderen Gemeinde oder bei der Polizei erstattet werden. Diese Stellen unterrichten hierauf die Gemeinde des Fundortes und übersenden dieser die Fundanzeige zusammen mit der Fundsache. Mit der Erstattung der Fundanzeige und Ablieferung der Fundsache bei der Fundbehörde kann der Finder Finderlohn beanspruchen oder darauf verzichten.
23.03.2010
Folgende Fundsachen wurden beim Fundbüro der Gemeinde Aldenhoven abgegeben:- Bei der Kreissparkasse Aldenhoven liegen geblieben:
- Schlüsselbund
- Schirme:
- rot karierter Stockschirm
- schwarzer Knirps
- Kinderhandschuhe
- Am 11.2.2010 (Altweiber Rathaus) liegen geblieben:
- 1 orange/schwarzer Strickschal
- 1 schwarzer Franzenschal
- 1 schwarzer Knirps
- 1 Holzleiter
- Vor dem Kindergarten St.-Elisabeth, Aldenhoven, Dietrich-Mülfahrt-Straße gefunden:
- 1 Nikituch (Kuschelpüppchen)
- Geldbetrag


