Fundsachen
Zuständig für die Entgegennahme von Fundanzeigen und Fundsachen ist das Fundbüro der Gemeinde, in deren Bezirk die Sache gefunden wurde. Die Fundanzeige kann jedoch auch bei jeder anderen Gemeinde oder bei der Polizei erstattet werden. Diese Stellen unterrichten hierauf die Gemeinde des Fundortes und übersenden dieser die Fundanzeige zusammen mit der Fundsache. Mit der Erstattung der Fundanzeige und Ablieferung der Fundsache bei der Fundbehörde kann der Finder Finderlohn beanspruchen oder darauf verzichten.
28.02.2011
Folgende Fundsachen wurden bei der Gemeinde Aldenhoven abgegeben:
- 1 schwarzes Handy
- 1 Fotoapparat
- 1 Silberner Ehering
- 2 Silberne Ohrringe
Ansprüche können beim Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Zimmer 1, angemeldet werden.
Infoboxen
Auskunft erteilen:
Frau Reitinger
- Bürgerbüro -
Telefon: 02464 / 586-124
E-Mail: a.reitinger[at]aldenhoven.de
Frau Gilson
- Bürgerbüro -
Telefon: 02464 / 586-125
E-Mail: a.gilson[at]aldenhoven.de
Frau A.Fechner
- Bürgerbüro -
Telefon: 02464 / 586-119
E-Mail: a.fechner[at]aldenhoven.de
Frau Müller
- Bürgerbüro -
Telefon: 02464 / 586-159
E-Mail: u.mueller[at]aldenhoven.de
Rathaus Aldenhoven
Allgemeine Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag:
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
und an allen Tagen nach Vereinbarung
Anschrift
Gemeinde Aldenhoven
-Der Bürgermeister-
Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
52457 Aldenhoven
Kontakt
Telefon: 02464 / 586-0
Telefax: 02464 / 586-222
Bereitschaft: 0151 / 12618070
E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de