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Fundsachen

Zuständig für die Entgegennahme von Fundanzeigen und Fundsachen ist das Fundbüro der Gemeinde, in deren Bezirk die Sache gefunden wurde. Die Fundanzeige kann jedoch auch bei jeder anderen Gemeinde oder bei der Polizei erstattet werden. Diese Stellen unterrichten hierauf die Gemeinde des Fundortes und übersenden dieser die Fundanzeige zusammen mit der Fundsache. Mit der Erstattung der Fundanzeige und Ablieferung der Fundsache bei der Fundbehörde kann der Finder Finderlohn beanspruchen oder darauf verzichten.
28.02.2011

Folgende Fundsachen wurden bei der Gemeinde Aldenhoven abgegeben:
  • 1 schwarzes Handy
  • 1 Fotoapparat
  • 1 Silberner Ehering
  • 2 Silberne Ohrringe
    Ansprüche können beim Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Aldenhoven, Zimmer 1, angemeldet werden.




    Infoboxen

    Auskunft erteilen:

    Frau Reitinger

    - Bürgerbüro -
    Telefon: 02464 / 586-124
    E-Mail: a.reitinger[at]aldenhoven.de

    Frau Gilson

    - Bürgerbüro -
    Telefon: 02464 / 586-125
    E-Mail: a.gilson[at]aldenhoven.de

    Frau A.Fechner

    - Bürgerbüro -
    Telefon: 02464 / 586-119
    E-Mail: a.fechner[at]aldenhoven.de

    Frau Müller

    - Bürgerbüro -
    Telefon: 02464 / 586-159
    E-Mail: u.mueller[at]aldenhoven.de

    Rathaus Aldenhoven

    Allgemeine Sprechzeiten

    Montag bis Donnerstag:
    8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
    Dienstag:
    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:
    14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:
    8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
    und an allen Tagen nach Vereinbarung

    Anschrift

    Gemeinde Aldenhoven
    -Der Bürgermeister-
    Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13
    52457 Aldenhoven

    Kontakt

    Telefon: 02464 / 586-0
    Telefax: 02464 / 586-222
    Bereitschaft: 0151 / 12618070
    E-Mail: gemeinde[at]aldenhoven.de